Blog-Serie: Förderung Ihres Unternehmens im Zeitalter der sozialen Medien
Es ist alltäglich geworden, Fotos wie ein Lauffeuer im Internet zu verbreiten – „viral zu werden“ und „das Internet zu brechen“ sind Phrasen mit relativ jungen Ursprüngen. Facebook Instagram, Twitter, LinkedIn und andere Social-Media-Plattformen werden heute von den meisten Unternehmen genutzt, um für ihre Dienstleistungen oder Produkte zu werben. Aber wenn ein Unternehmen ein Foto auf Facebook oder einer anderen Website veröffentlicht, wer ist der Urheberrechtsinhaber und welche Rechte haben andere, um dieses Foto zu verwenden oder zu verbreiten? Die Frage, wem was gehört und wie sich die Nutzungsbedingungen der Social Media-Plattform auswirken, sind relevante Fragen in einer Zeit, in der Social Media-Nutzer die Möglichkeit genießen, sofort zu twittern, Post, Re-Post, Teilen und Über-teilen auf der ganzen Welt.
In den sozialen Medien geht es grundsätzlich darum, Inhalte zu teilen, wodurch das Risiko einer Urheberrechtsverletzung in einem Klima der Rechtsunsicherheit allgegenwärtig ist. Betrachten Sie dieses Szenario: Eine Kundin postet auf Facebook ein Foto von ihrem Handy, auf dem sie in einem mexikanischen Restaurant einen Burrito isst, den ihre Freundin aufgenommen hat. Wer ist der Urheberrechtsinhaber des Fotos?
Das Gesetz in Kanada
Die Frage, wem die Rechte an einem Foto gehören, hat eine Antwort im kanadischen Urheberrechtsgesetz in der Fassung des Copyright Modernization Act von 2012. Vor 2012 waren Fotografen nicht die automatischen Urheberrechtsinhaber ihrer Fotos; wenn ein Fotograf Fotos für einen Kunden gemacht hat, gehörte das Urheberrecht stattdessen der Person, die die Fotos in Auftrag gegeben hat, im Gegensatz zu der Person, die sie aufgenommen hat. Seit 2012 haben Fotografen die gleichen Rechte wie andere Urheber, unabhängig von der Art ihrer Arbeit. Wenn Sie ein Foto aufnehmen, sind Sie im Allgemeinen der Inhaber des Urheberrechts. Im Falle des Burrito-Fotos war es der Freund des Burrito-Essers, der das Foto gemacht hat. Während es Ausnahmen nach dem Gesetz gibt, ist in diesem Fall der Urheberrechtsinhaber aller Wahrscheinlichkeit nach der Freund des Burrito-Essers.
Social Media und Urheberrecht
Ist es eine Urheberrechtsverletzung, ein Foto eines anderen in sozialen Medien zu veröffentlichen? Unter Abschnitt 27 des Urheberrechtsgesetzes, „Es ist eine Verletzung des Urheberrechts für jede Person zu tun, ohne die Zustimmung des Inhabers des Urheberrechts, alles, was durch dieses Gesetz nur der Inhaber des Urheberrechts hat das Recht zu tun.“ Wenn Sie also ein Foto ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers auf Facebook posten, handelt es sich im Allgemeinen um eine Urheberrechtsverletzung. Es gibt, jedoch, Ausnahmen von dieser Grundregel:
- Fairer Umgang: Diese Ausnahme erlaubt die Verwendung urheberrechtlich geschützter Fotos unter bestimmten Umständen, einschließlich Forschung, privates Studium, Kritik oder Überprüfung und Berichterstattung.
- Benutzergenerierte Inhalte: Eine weitere Ausnahme gilt für nichtkommerzielle benutzergenerierte Inhalte, die unter Verwendung vorhandener Werke erstellt wurden, die veröffentlicht oder anderweitig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden.
- Persönliche Zwecke: Es ist im Allgemeinen keine Urheberrechtsverletzung für eine Person, ein Foto, das von der Person für persönliche Zwecke in Auftrag gegeben und für wertvolle Überlegungen angefertigt wurde, für private oder nichtkommerzielle Zwecke zu verwenden.
Die Bestimmung der Anwendbarkeit dieser Ausnahmen (wie auch anderer) in der Praxis wirft eine Vielzahl von Fragen auf, die über den Rahmen dieses Artikels hinausgehen. Wir werden in unserem nächsten Blogbeitrag dieser Serie auf Ausnahmen von Urheberrechtsverletzungen eingehen.
Nehmen wir nun das Beispiel der Burrito-Esserin und ihrer Freundin. Der Burrito-Esser hat das Foto auf Facebook gepostet, ist aber nicht der Urheberrechtsinhaber. Ihre Freundin ermutigte sie jedoch, es zu posten, bat jedoch darum, auf dem Foto markiert zu werden. In diesem Szenario könnte man sagen, dass die Freundin des Burrito-Essers ihr die Erlaubnis gegeben hat, das Foto auf Facebook zu verwenden, unter der Bedingung, dass sie mit dem Foto in Verbindung gebracht wird. Wenn Facebook das Foto öffentlich veröffentlicht, ist es sehr beliebt und wird auf Facebook von Hunderten von Menschen innerhalb weniger Stunden geteilt. Tatsächlich wird es so beliebt, dass der mexikanische Restaurantbesitzer eine Werbemöglichkeit sieht, das Foto kopiert und auf dem Instagram-Konto des Restaurants veröffentlicht. Hat der mexikanische Restaurantbesitzer das Recht, dies zu tun?
Nutzungsbedingungen für soziale Medien
Das Navigieren in Urheberrechtsgesetzen wird durch die Nutzungsbedingungen für soziale Medienplattformen erschwert. In einem aktuellen Fall in Quebec, Chung c. Brandy Melville Canada Ltd. ein Fotograf machte Fotos für ein Unternehmen, beschränkte jedoch das Recht des Unternehmens, die Fotos zu verwenden. Facebook Instagram durfte das Unternehmen die Fotos nur nutzen, solange der Name des Fotografen mit den Fotos verknüpft war – jede andere Nutzung bedurfte einer schriftlichen Lizenz. Das Unternehmen verwendete später eines der Fotos in Werbepostkarten. Das Gericht stellte fest, dass der Fotograf der Autor des Fotos war, das von der Firma kommerziell verwendet wurde, und er hatte eine solche Verwendung nicht genehmigt.
In diesem Fall stellte sich jedoch die Frage, welche Auswirkungen die Verwendung von Instagram zum Teilen von Fotos hat. Das Unternehmen argumentierte, dass die Regeln und Vorschriften von Instagram vorsehen, dass das Posten von Fotos auf der Plattform zum Verlust aller Rechte an geistigem Eigentum führt. Die Angelegenheit wurde jedoch nicht bewiesen, da die Regeln und Vorschriften nicht in die Gerichtsakte aufgenommen wurden. Dennoch wirft das Argument des Unternehmens eine wichtige Frage auf: Wie wirken sich die Geschäftsbedingungen der Social-Media-Plattform auf die Rechte der Urheberrechtsinhaber aus, wenn Fotos veröffentlicht und öffentlich geteilt werden? Wie wäre es, wenn die Fotos von jemand anderem als dem Urheberrechtsinhaber gepostet und geteilt werden? Die kurze Antwort lautet: es hängt von den Bedingungen ab.
Im Fall des Burrito-Essers wurde das Foto mit Genehmigung des Urheberrechtsinhabers auf Facebook gepostet. Facebook gewährt Facebook (über seine aktuelle Erklärung der Rechte und Pflichten) eine nicht ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung aller von Ihnen geposteten Inhalte an geistigem Eigentum. Grundsätzlich gewähren Sie Facebook das Recht, Ihre Fotos in Werbung oder für andere kommerzielle Zwecke zu verwenden, um mit Ihren Fotos einen Gewinn zu erzielen und anderen (einschließlich anderer Unternehmen) die Verwendung Ihrer Fotos zu ermöglichen (ohne Ihnen einen Cent zu zahlen). Wenn Sie jedoch der Urheberrechtsinhaber eines Fotos sind, das Sie auf Facebook gepostet haben, geben Sie nicht alle Ihre Rechte an geistigem Eigentum auf oder entsorgen sie, wenn das Foto gepostet wird.Facebook Instagram Instagram
Im Fall des mexikanischen Restaurantbesitzers, der davon ausging, dass er keine Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers oder eine Lizenz von Facebook erhalten hatte, war das Posten des Fotos auf Instagram eine Verletzung des Urheberrechts und eine Verletzung der aktuellen Nutzungsbedingungen von Instagram. Unter Instagram Nutzungsbedingungen, Sie müssen mit Urheberrechtsgesetzen einhalten und garantieren, dass Sie die Fotos besitzen von Ihnen auf Instagram gepostet. Nehmen wir nun an, der Freund des Burrito-Essers hat den mexikanischen Restaurantbesitzer wegen des Verstoßes kontaktiert und am Ende einen Lizenzvertrag geschlossen, so dass das mexikanische Restaurant das Foto jetzt für Werbezwecke verwenden kann. Vergessen wir jedoch nicht den Burrito-Esser, der das Thema des Fotos ist. In diesem Fall fühlt sie sich nicht wohl mit all der Aufmerksamkeit, die das Foto erzeugt hat. Also, welche Rechte hat unser Burrito-Esser? Die Verwendung des Fotos in Verbindung mit der Werbung für das mexikanische Restaurant kann bestimmte Rechte des Burrito-Essers beinhalten, einschließlich Datenschutz- und Veröffentlichungsrechte. Wir werden die Diskussion über diese Rechte für einen späteren Blogbeitrag speichern.
Vorsicht walten lassen
Im Zeitalter der sozialen Medien können die Regeln für Urheberrecht und Fotografie verschwommen sein. Ignoranz ist jedoch keine Entschuldigung, wenn es um das Urheberrecht geht. Eine unschuldige Urheberrechtsverletzung ist immer noch eine Verletzung und während in den meisten Fällen das Worst-Case-Szenario eine Forderung nach Entfernung des urheberrechtlich geschützten Inhalts beinhaltet, können Sie schwerwiegendere Auswirkungen haben, insbesondere wenn ein Foto für kommerzielle Zwecke verwendet wird. Wenn Sie Zweifel haben, graben Sie etwas: Überprüfen Sie die Bedingungen der Social-Media-Plattform, die Sie verwenden möchten, holen Sie die schriftliche Erlaubnis ein, konsultieren Sie einen Anwalt und seien Sie vorsichtig.