Wie für die Mehrwertsteuer Konto, bevor Ihre Registrierungsnummer ausgestellt wurde

Wenn Sie für die Mehrwertsteuer registriert haben, können Sie auch einen Monat warten müssen, oder mehr, bevor Ihr Antrag bearbeitet wurde, und Sie erhalten eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Eine häufig gestellte Frage von vielen Geschäftsinhabern ist, wie man die Mehrwertsteuer berücksichtigt und Rechnungen in der Zwischenzeit ausstellt?
Warten auf die Umsatzsteuerregistrierung

Wie lange dauert es, bis ich eine Umsatzsteuerregistrierungsbescheinigung erhalte?

Sobald Sie sich für die Mehrwertsteuer registriert haben, entweder online oder mit dem Papierformular VAT1, gibt HMRC an, dass Sie damit rechnen können, Ihre MwSt-Registrierungsbescheinigung, die Ihre MwSt-Nummer enthält, in etwa einem Monat ab dem Datum der Einreichung zu erhalten. Es wird erwartet, dass 70% der Anträge innerhalb von nur 10 Arbeitstagen bearbeitet werden.

Leider gab es in den letzten Jahren mehrere Fälle, in denen Rückstände zu erheblichen Verzögerungen bei der Ausstellung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern geführt haben, und mehrere Unternehmen, mit denen wir bei Company Bug zusammenarbeiten, haben viele Monate gewartet, bevor sie eine Antwort von HMRC erhalten haben. Gott sei Dank, die meiste Zeit, Die Dinge scheinen ziemlich reibungslos zu laufen.

Wie kann ich die Mehrwertsteuer abrechnen, wenn Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht erhalten haben?

Sie müssen mit der Abrechnung der Mehrwertsteuer ab dem Datum beginnen, an dem Sie sich freiwillig für die Mehrwertsteuer registriert haben, oder ab dem Datum, an dem Sie zur Registrierung verpflichtet waren (aufgrund Ihres Geschäftsumsatzes von mehr als £ 85.000 in den letzten 12 Monaten – Steuerjahresschwelle 2018/19).

Stellen Sie sicher, dass Sie Aufzeichnungen über alle Rechnungen führen, die Sie seit der Registrierung für die Mehrwertsteuer erhalten haben, da Sie die Mehrwertsteuer, die Ihr Unternehmen an Lieferanten gezahlt hat, zurückfordern können.

HMRC gibt an, dass Sie keine Mehrwertsteuer auf Rechnungen erheben sollten, die Sie in der Zwischenzeit an Kunden oder Kunden ausstellen.

Stattdessen sollten Unternehmen „den von ihnen berechneten Betrag um den geltenden Mehrwertsteuersatz (20%) erhöhen und Kunden und Kunden erklären, dass Sie die Rechnungen mit dem mehrwertsteuerfähigen Betrag erneut ausstellen, sobald Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten haben.“

Ob Sie in der Lage sind, Rechnungen auf dieser Grundlage auszustellen, hängt von der Beziehung ab, die Sie zu Ihren Kunden haben. Wenn dies nicht einfach ist, können Sie warten, bis Sie Ihre Registrierungsnummer haben, und Rechnungen etwas später als üblich ausstellen.

Weitere Informationen zu Rechnungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und zur Umsatzsteuerregistrierung für Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

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