Vorläufiger Führerschein – Beantragung Ihres vorläufigen

Um legal fahren zu lernen, benötigen Sie einen vorläufigen Führerschein – der Antrag kann per Post oder online gestellt werden. Sie können Ihre vorläufige Lizenz bereits 3 Monate vor Ihrem 17.Geburtstag (16 Jahre und 9 Monate) beantragen. Wenn Sie PIP (Personal Independence Payment) erhalten, können Sie es nach 15 Jahren und 9 Monaten beantragen. Dies bedeutet, dass Sie bereits im Alter von 16 Jahren das Fahren lernen können. Sie müssen auch die DVLA „Standards of Vision“ erfüllen.“ Bitte besuchen Sie www.gov.uk für weitere Details.

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Online beantragen

Um Ihre vorläufige Lizenz online zu beantragen, besuchen Sie die DVLA-Website oder klicken Sie auf den unten angegebenen Link, wo Sie sich registrieren und anmelden müssen, um den Vorgang zu starten.

Webseite: https://www.gov.uk/apply-first-provisional-driving-licence

Sie benötigen einen Ausweis oder einen gültigen britischen biometrischen Reisepass, Adressen, an denen Sie in den letzten 3 Jahren gelebt haben, und Ihre Sozialversicherungsnummer, falls Sie diese kennen.

Ihre vorläufige Lizenz kostet £ 34, wenn Sie sie online beantragen, und sollte innerhalb einer Woche eintreffen.

Per Post bewerben

Um per Post zu bestellen, füllen Sie ein D1-Formular aus, das bei bestimmten Postämtern oder auf der DVLA-Website erhältlich ist. Sie müssen ein Identitätsdokument beifügen, es sei denn, Sie haben einen gültigen britischen biometrischen Reisepass, ein farbiges Passfoto, einen Scheck oder eine Postanweisung in Höhe von £ 43, die an DVLA zu zahlen sind. Senden Sie kein Bargeld. Wenn alle Ihre Dokumente aus Großbritannien stammen, senden Sie Ihre Bewerbung an:

DVLA
Swansea
SA99 1AD
Wenn Ihre Unterlagen nicht aus Großbritannien stammen, senden Sie Ihre Bewerbung an:
DVLA
Swansea
SA99 1AF

Die Bewerbung per Post kostet £ 43 und Ihre vorläufige Lizenz sollte innerhalb von 3 Wochen eintreffen.

Hinweis: Sie müssen Ihren vorläufigen Führerschein erhalten haben, bevor Sie Ihren Fahrunterricht legal beginnen können.

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