- Inhalt
- Für wen ist der Antrag auf Daueraufenthalt bestimmt?
- Aufenthaltsgenehmigung mit einem minderjährigen niederländischen Kind zu bleiben
- Reguläre unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Typ II)
- Britischer Staatsangehöriger, der sich im Rahmen des Austrittsabkommens bewerben möchte
- Bedingungen für den Daueraufenthalt für Unionsbürger
- In einigen Fällen können Sie für einen dauerhaften Aufenthalt beantragen, bevor 5 Jahre vergangen
- Sie sind im Ruhestand oder haben Vorruhestand genommen
- Sie haben eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
- Sie sind infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit dauerhaft arbeitsunfähig
- Sie sind Grenzgänger
- Dokumente, die Sie benötigen
- Dokumente, die immer benötigt werden,
- Dokumente, die Sie je nach Situation benötigen
- Sie leben seit 5 Jahren oder länger in den Niederlanden
- Sie sind im Ruhestand oder haben Vorruhestand genommen
- Sie haben eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
- Sie haben eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
- Sie sind ein Grenzgänger
- Legalisierung und Übersetzung von amtlichen ausländischen Dokumenten
- Online-Bewerbungsformular
- Schriftliches Antragsformular
- Kosten der Bewerbung
- Entscheidung über Ihren Antrag
- Verfolgen Sie Ihre Anwendung in My IND
- Antrag auf Überprüfung der Entscheidung
- Das IND entscheidet spät
- Gültigkeit des Daueraufenthaltsdokuments
- Arbeiten in den Niederlanden mit einem ständigen Wohnsitz Dokument
- Sie haben fast die gleichen Rechte wie ein niederländischer Staatsangehöriger
Inhalt
- Wer kann einen Daueraufenthalt für Unionsbürger beantragen?
- Bedingungen Bewerbung
- Dokumente, die Sie benötigen
- Online-Bewerbungsformular
- Schriftliches Bewerbungsformular
- Kosten Bewerbung
- Entscheidung über Ihre Bewerbung
- Beantragen Sie eine Überprüfung Ihrer Entscheidung
- Das IND entscheidet spät
- Gültigkeit Daueraufenthaltsdokument EU
- Arbeiten in den Niederlanden
- Ihre Rechte sind fast die gleichen wie für einen niederländischen Staatsangehörigen
Für wen ist der Antrag auf Daueraufenthalt bestimmt?
Sie sind EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger. Finden Sie heraus, welche Länder in der EU und im EWR sind. Das bedeutet, dass Sie den Status eines Unionsbürgers haben. Oder vielleicht sind Sie Familienmitglied eines Unionsbürgers. Sie leben seit einiger Zeit in den Niederlanden und haben während dieser Zeit die für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen geltenden Vorschriften eingehalten. Lesen Sie mehr über das Leben in den Niederlanden als EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger.
Aufenthaltsgenehmigung mit einem minderjährigen niederländischen Kind zu bleiben
Haben Sie eine Aufenthaltsgenehmigung mit einem minderjährigen niederländischen Kind zu bleiben? Sie können keinen ständigen Wohnsitz beantragen.
Reguläre unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Typ II)
Haben Sie bereits eine reguläre unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Typ II)? Wenn ja, Sie brauchen nicht für einen dauerhaften Aufenthalt beantragen. Wenn Ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis nicht mehr gültig ist (oder kurz vor dem Ablauf steht), beantragen Sie die Verlängerung Ihres Dokuments.
Britischer Staatsangehöriger, der sich im Rahmen des Austrittsabkommens bewerben möchte
Sind Sie britischer Staatsangehöriger oder Familienangehöriger eines britischen Staatsangehörigen, dessen Staatsangehörigkeit nicht die eines EU- /EWR-Landes oder der Schweiz ist? Wollen Sie für einen dauerhaften Aufenthalt im Rahmen des Austrittsabkommens beantragen? Beantragen Sie in diesem Fall ein ‚Permanent residence card Withdrawal Agreement‘.
Bedingungen für den Daueraufenthalt für Unionsbürger
Die folgenden Bedingungen gelten für den Daueraufenthalt Dokument für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen:
- Sie sind Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz, haben eine andere Staatsangehörigkeit, sind aber Familienangehöriger eines Unionsbürgers oder Familienangehöriger eines niederländischen Staatsangehörigen und fallen unter das EU-Recht. Folgende Familienmitglieder fallen unter das EU-Recht:
- Ehepartner oder eingetragener/unverheirateter Partner.
- Verwandter in der aufsteigenden Linie: Elternteil, Schwiegereltern, Großeltern.
- Verwandter in der absteigenden Linie: Kind, Enkelkind, Urenkelkind.
- Sie haben einen gültigen Reisepass oder ein anderes Reisedokument. Ein Kind kann in den Reisepass eines Elternteils aufgenommen werden.
- Sie sind in der Basisregistratie Personen (BRP) Ihres Wohnortes (Gemeinde) eingetragen. Sie müssen dies nicht nachweisen. Das IND selbst wird dies überprüfen.
- Sie haben 5 aufeinanderfolgende Jahre oder länger rechtmäßig in den Niederlanden gelebt. Das heißt, Sie haben wirklich in den Niederlanden gelebt und hatten (oder Ihr Familienmitglied hatte) ausreichende Mittel, um sich finanziell zu unterstützen. Das IND berücksichtigt die 5 Jahre unmittelbar vor der Bewerbung. Für jedes dieser Jahre wird geprüft, ob Sie sich rechtmäßig in den Niederlanden aufgehalten haben. Lesen Sie die Bedingungen für den rechtmäßigen Aufenthalt von EU- / EWR- und Schweizer Bürgern. Wenn Sie ein Familienmitglied, Sie haben die Bedingungen für den Aufenthalt mit dem Unionsbürger erfüllt für 5 Jahre.
In einigen Fällen können Sie für einen dauerhaften Aufenthalt beantragen, bevor 5 Jahre vergangen
In einigen Situationen können Sie für einen dauerhaften Aufenthalt beantragen früher. Sie müssen bestimmte Anforderungen erfüllen:
Sie sind im Ruhestand oder haben Vorruhestand genommen
- Sie haben in den Niederlanden gelebt 3 Jahre oder mehr.
- Ihre letzte 12-monatige Beschäftigung war in den Niederlanden. Sie haben aufgehört zu arbeiten, da Sie in Rente gegangen sind oder in den Vorruhestand gegangen sind.
Sie haben eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
- Sie haben Ihre Arbeit infolge einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit eingestellt.
- Sie haben mindestens 2 Jahre in den Niederlanden gelebt und gearbeitet, bevor Sie arbeitsunfähig wurden.
Sie sind infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit dauerhaft arbeitsunfähig
- Sie haben aufgrund einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit die Arbeit eingestellt. Ihre Arbeitsunfähigkeit ist auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen.
- Sie beziehen Leistungen nach dem Invaliditätsversicherungsgesetz (WAO) oder dem Arbeits- und Einkommensteuergesetz (WIA).
Sie sind Grenzgänger
- Sie arbeiten in einem anderen EU/EWR-Land oder in der Schweiz, leben aber immer noch in den Niederlanden und reisen mindestens einmal pro Woche nach Hause.
- Sie haben zuvor mindestens 3 aufeinanderfolgende Jahre in den Niederlanden gelebt und gearbeitet.
Dokumente, die Sie benötigen
Sie müssen Dokumente einreichen, um nachzuweisen, dass Sie die Bedingungen erfüllen.
Dokumente, die immer benötigt werden,
Für einen dauerhaften Aufenthalt beantragen, Sie brauchen immer:
- Eine Kopie der Seite aus Ihrem Reisepass mit Ihren persönlichen Daten und der Gültigkeitsdauer.
- Wenn Sie Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz sind: das ‚Passfoto-Formular‘ im Anhang (7630 – 03). Dieser Anhang ist dem Antragsformular beigefügt.
Dokumente, die Sie je nach Situation benötigen
Sehen Sie, welche anderen Dokumente Sie in Ihrer Situation benötigen:
Sie leben seit 5 Jahren oder länger in den Niederlanden
- Dokumente, die belegen, dass Sie seit 5 aufeinanderfolgenden Jahren oder länger rechtmäßig in den Niederlanden leben.
- Dokumente, die belegen, dass Sie (oder Ihr Familienmitglied) über ausreichende Mittel verfügten, um sich finanziell zu unterstützen. Beispielsweise:
- Arbeitsverträge (Ihre eigenen oder die Ihres Ehepartners oder eingetragenen / unverheirateten Partners) im Zusammenhang mit einer Beschäftigung bei einem Arbeitgeber in den Niederlanden;
- Kopie Ihrer Krankenversicherungspolicen der letzten 5 Jahre;
- Dokumente, die belegen, dass Sie seit 5 Jahren ein Bankkonto von einer Adresse in den Niederlanden aus haben.
Sie sind im Ruhestand oder haben Vorruhestand genommen
- Dokumente, die belegen, dass Sie unmittelbar vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters oder unmittelbar vor Eintritt in den Vorruhestand mindestens 12 Monate in den Niederlanden gearbeitet haben.
- Dokumente, die belegen, dass Sie mit Erreichen des Rentenalters aufgehört haben zu arbeiten oder in den Vorruhestand gegangen sind.
- Dokumente, die belegen, dass Sie unmittelbar vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters oder unmittelbar vor Eintritt in den Vorruhestand länger als 3 Jahre in den Niederlanden gelebt haben.
Sie haben eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
- Dokumente, die belegen, dass Sie 2 Jahre oder länger in den Niederlanden gelebt und gearbeitet haben, bevor Sie arbeitsunfähig wurden.
- Dokumente, die belegen, dass Sie aufgrund einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit Ihre Arbeit eingestellt haben.
Sie haben eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
- Dokumente, die belegen, dass Sie Leistungen nach dem Invaliditätsversicherungsgesetz (WAO) oder dem Arbeits- und Einkommensteuergesetz (WIA) aufgrund einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erhalten.
Sie sind ein Grenzgänger
- Dokumente, die belegen, dass Sie 3 aufeinanderfolgende Jahre oder länger in den Niederlanden gelebt und gearbeitet haben.
- Dokumente, die belegen, dass Sie jetzt in einem anderen EU / EWR-Land oder in der Schweiz arbeiten, aber immer noch in den Niederlanden leben und mindestens einmal pro Woche zu Ihnen nach Hause in die Niederlande zurückkehren.
Legalisierung und Übersetzung von amtlichen ausländischen Dokumenten
Amtliche ausländische Dokumente müssen legalisiert und ins Niederländische, englische, französische oder Deutsche übersetzt werden. Erfahren Sie mehr über die Legalisierung und Übersetzung ausländischer Dokumente.
Online-Bewerbungsformular
Für Ihre Online-Bewerbung benötigen Sie:
- DigiD mit SMS-Code. Wenn Sie noch keine DigiD haben, können Sie eine beantragen unter www.digid.nl . Wenn Sie eine DigiD haben, aber noch keine SMS-Bestätigung aktiviert haben, aktivieren Sie diese über Mijn DigiD.
- Online-Banking zur Zahlung der Anmeldegebühr.
Online bewerben
Schriftliches Antragsformular
- Laden Sie das Antragsformular ‚Antrag auf Daueraufenthaltsdokument für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen‘ herunter.
- Drucken Sie das Formular aus.
- Füllen Sie das Formular aus. Füllen Sie auch den Anhang oder die Anhänge aus, die für Ihre Situation gelten.
- Legen Sie das Antragsformular, die Anhänge und die Belege in einen Umschlag. Senden Sie niemals Originaldokumente an das IND. Machen Sie klare Kopien, die leicht zu lesen sind.
- Senden Sie Ihre Bewerbung an das IND. Die Adresse finden Sie auf dem Antragsformular.
Kosten der Bewerbung
Reichen Sie die Bewerbung online ein? In diesem Fall bezahlen Sie die Kosten Ihrer Bewerbung (Gebühr) über das Zahlungssystem iDEAL, bevor Sie Ihre Online-Bewerbung einreichen. Reichen Sie den Antrag schriftlich ein? In diesem Fall erhalten Sie ein Schreiben über die Zahlung der Kosten Ihrer Bewerbung (Gebühr). In dem Brief werden der fällige Betrag und das Bankkonto angegeben, auf das Sie ihn überweisen müssen. Das IND prüft Ihren Antrag erst, wenn Sie die Zahlung geleistet haben.
Die Kosten für die Anwendung für einen dauerhaften Aufenthalt .
Kinder unter 18 Jahren zahlen 33 €.
Entscheidung über Ihren Antrag
Das IND hat 90 Tage Zeit, um über Ihren Antrag auf eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (GVVA) zu entscheiden. Dieser Zeitraum wird als Entscheidungsperiode bezeichnet. Es ist gesetzlich festgelegt. Der Arbeitgeber erhält ein Schreiben mit dem Datum, an dem das IND über den Antrag entscheidet.
- Erfahren Sie, was passiert, bevor das IND über Ihre Bewerbung entscheidet
- Erfahren Sie mehr über die Entscheidungsfristen für Ihre Bewerbung beim IND
Verfolgen Sie Ihre Anwendung in My IND
Sie können Ihre Anwendung in My IND verfolgen. Erfahren Sie mehr über My IND und melden Sie sich an.
Antrag auf Überprüfung der Entscheidung
Sie können innerhalb von 4 Wochen eine Überprüfung der Entscheidung beantragen. Das Entscheidungsschreiben erklärt, wie dies zu tun ist. Erfahren Sie mehr über die Beantragung einer Überprüfung oder die Berufung gegen eine Entscheidung des IND.
Das IND entscheidet spät
Ist die Entscheidungsfrist abgelaufen und Sie haben noch keine Entscheidung über Ihren Antrag oder Ihre Überprüfung erhalten? Dann entscheidet der IND zu spät. Finden Sie heraus, was Sie tun können, wenn das IND mit seiner Entscheidung zu spät kommt.
Gültigkeit des Daueraufenthaltsdokuments
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist auf unbestimmte Zeit gültig. Das heißt, Sie behalten Ihr Recht, in den Niederlanden zu leben, auch wenn Ihr Aufenthaltsdokument abläuft. Wenn Sie 18 Jahre oder älter sind, wird das Daueraufenthaltsdokument immer für 10 Jahre ausgestellt. Sie können es alle 10 Jahre erneuern. Wenn Sie unter dem Alter von 18, ein ständiger Wohnsitz Dokument ausgestellt für 5 Jahre. Sie können es alle 5 Jahre erneuern.
Arbeiten in den Niederlanden mit einem ständigen Wohnsitz Dokument
Wenn Sie dieses Aufenthaltsdokument halten, Sie können frei in den Niederlanden arbeiten. Auf der Rückseite Ihres Aufenthaltstitels sehen Sie den Text ‚arbeid vrij toegestaan. TWV niet vereist‘ (Frei zu arbeiten. Keine Arbeitserlaubnis erforderlich).
- Informationen zum Leben und Arbeiten in den Niederlanden auf der Website der Sozial- und Arbeitsinspektion (Inspectie SZW)
Sie haben fast die gleichen Rechte wie ein niederländischer Staatsangehöriger
Wenn Sie einen ständigen Wohnsitz Dokument halten (unbestimmte Zeit), Sie haben fast die gleichen Rechte wie eine Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit. Die Hauptunterschiede sind:
- Sie dürfen nicht an nationalen Wahlen teilnehmen;
- Sie dürfen nicht in bestimmten Sektoren arbeiten, z. polizei oder Armee.
Wenn Sie dies wünschen, müssen Sie zuerst die niederländische Staatsangehörigkeit beantragen.