Anpassung an die tägliche Aufbewahrungsgrenze für Roten Thun der Allgemeinen Kategorie auf einen Fisch für die Subquota–Periode von Juni bis August

Ab dem 11. Juli 2019 können Inhaber einer Genehmigung für atlantischen Roten Thun (BFT) der allgemeinen Kategorie und autorisierte Schiffe der HMS Charter / Headboat-Kategorie, die kommerziell fischen, eine BFT mit einer Größe von 73 „oder mehr pro Schiff und Tag / Reise behalten. Dieses angepasste Limit gilt bis mindestens 31.August 2019.

Diese Aktion gilt für zugelassene Schiffe der allgemeinen Kategorie und für zugelassene Schiffe der HMS Charter / Headboat-Kategorie mit einem kommerziellen Verkaufsvermerk, wenn gewerblich nach BFT gefischt wird. Es ist für alle Gebiete außer dem Golf von Mexiko wirksam. Da es sich um einen ausgewiesenen Laichplatz handelt, ist gezieltes BFT-Fischen im Golf nicht erlaubt.

Unabhängig von der Dauer eines Angelausflugs gilt das tägliche Retentionslimit bei der Landung. Unabhängig davon, ob ein Schiff, das unter der allgemeinen Kategoriegrenze fischt, eine zweitägige Fahrt unternimmt oder zwei Fahrten an einem Tag unternimmt, darf die Tagesgrenze für einen Fisch bei der Landung nicht überschritten werden.

Die tägliche Aufbewahrungsgrenze von einer großen mittleren oder riesigen BFT pro Schiff pro Tag / Reise gilt für den Rest des Subkontingentzeitraums vom 1. Juni bis 31. August.

Diese angepasste Grenze gilt auch für die Allgemeine Kategorie Fischerei im September 2019, es sei denn, wir veröffentlichen eine spätere Anpassung im Bundesregister.

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