Was machen Sie, wenn Nachlass gewährt wird?

Die Erteilung des Nachlasses gibt die rechtliche Befugnis, mit dem Nachlass einer verstorbenen Person umzugehen, einschließlich des Verkaufs oder der Übertragung ihres Eigentums, der Schließung ihrer Bankkonten und der Einlösung von Lebensversicherungspolicen.

Verständnis einer Nachlassgewährung

Wenn jemand stirbt, müssen seine persönlichen Angelegenheiten abgewickelt werden, z. B. alle ausstehenden Schulden bezahlt und sein Geld und Besitz an die Menschen verteilt, die sie erben sollen. Dieser Prozess wird als Nachlassverwaltung oder Nachlassverwaltung bezeichnet, und die Person, die diese Aufgabe ausführt, wird als persönlicher Vertreter bezeichnet.

Der Begriff Erteilung des Nachlasses bezieht sich auf das Dokument, das die Befugnis zur Verwaltung eines Nachlasses gibt, wenn ein Testament vorliegt. Wenn es kein Testament gibt, wird dieses Dokument als Erteilung von Verwaltungsschreiben bezeichnet. Beide Dokumente funktionieren sehr ähnlich und der Einfachheit halber werden wir in diesem Artikel auf die Erteilung von Nachlass verweisen.

Der persönliche Vertreter ist für die Beantragung des Nachlasses verantwortlich. Wenn die Person, die gestorben ist, ein gültiges Testament hinterlassen hat, wird der persönliche Vertreter auch als Testamentsvollstrecker bezeichnet. Wenn kein Testament vorliegt, wird der persönliche Vertreter als Administrator bezeichnet.

Mit unserem Probate Complete Service übernehmen wir die volle Verantwortung für die Gewährung von Nachlass und den Umgang mit den rechtlichen, steuerlichen (nicht MwSt.), Immobilien- und Nachlassverwaltungsangelegenheiten *.

*Wir können auch alle Kosten einer Koop-Beerdigung übernehmen, sofern das Anwesen über ausreichende Vermögenswerte verfügt, die zu gegebener Zeit verkauft werden können, um unsere Kosten zurückzuzahlen.

Wozu dient ein Nachlass?

Die Erteilung des Nachlasses gibt den persönlichen Vertretern die rechtliche Befugnis, die Kontrolle über das Vermögen im Nachlass zu übernehmen und in vielen Fällen diese Vermögenswerte in den Nachlass zu sammeln, der bereit ist, eingelöst, übertragen oder verkauft zu werden. Dies kann den Verkauf oder die Übertragung von Immobilien, die Schließung von Bankkonten und die Einlösung von Lebensversicherungspolicen umfassen.

Wenn das Nachlassregister die Erteilung von Nachlass erteilt, ist dies ein Meilenstein, da es die Verwaltung des Nachlasses ermöglicht.

Schließung von Bankkonten

Liquide Mittel (wie Bankkonten und andere Barmittelbestände) sind häufig die ersten Vermögenswerte, mit denen nach Erteilung des Nachlasses umgegangen wird. Obwohl einige davon möglicherweise bereits behandelt wurden, ist ein Nachlass nicht immer erforderlich, um Bankkonten zu schließen.

Dies liegt daran, dass alle Banken eine maximale Geldschwelle haben, die sie ohne Nachlass freigeben möchten. Wenn der auf dem Konto gehaltene Geldbetrag die Nachlassschwelle der Bank überschreitet, kann kein Geld abgehoben werden, und Konten können erst geschlossen werden, wenn das Nachlass gewährt wird.

Weitere Informationen finden Sie unter Banklimits für Probate.

Einlösen von Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen

Viele Lebens- und Rentenversicherungen, bei denen Pauschalbeträge an den Nachlass zu zahlen sind, erfordern die Gewährung von Nachlass, bevor das Geld beansprucht werden kann. Dies liegt daran, dass die Erteilung des Nachlasses den persönlichen Vertretern die Befugnis gibt, im Namen des Nachlasses zu handeln.

Unter bestimmten Umständen können Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen nur an die Person zahlen, die bei der Erteilung des Nachlasses genannt wird.

Verkauf der Immobilie

Da der Nachlass aus allem besteht, was die verstorbene Person zum Zeitpunkt ihres Todes besaß, umfasst dies auch alle Immobilien, die sie besaß. Daher ist es die Pflicht des Testamentsvollstreckers oder Verwalters, sich im Rahmen der Nachlassverwaltung mit dem Eigentum zu befassen.

Für Eigentum, das gemeinsam als gemeinsame Mieter gehört, wird kein Nachlass benötigt, aber es wird für jedes Eigentum benötigt, das im alleinigen Namen des Verstorbenen oder als Mieter gemeinsam mit jemand anderem gehört.

Die Erteilung des Nachlasses ermöglicht den Verkauf einer Immobilie. Es ist erwähnenswert, dass die Immobilie vor Erteilung des Nachlasses zum Verkauf angeboten werden kann, Verträge können ohne sie nicht ausgetauscht werden. Sobald die Bewilligung des Nachlasses erhalten worden ist, haben die persönlichen Vertreter die Berechtigung, das Eigentum zu verkaufen oder zu übertragen.

Wenn die Immobilie gemeinsam mit einer anderen Person als Mieter besessen wurde, bedeutet dies, dass jede Person einen bestimmten Anteil an der Immobilie besitzt. Der Anteil, der der verstorbenen Person gehört, wird von demjenigen geerbt, dem der Verstorbene ihn in seinem Testament hinterlassen hat, oder gemäß den Regeln des Intestats, wenn kein Testament vorliegt. Auch dies kann nicht ohne Erteilung eines Nachlasses erfolgen.

Wenn die Immobilie im Besitz einer anderen Person als Mitmieter war, wird die Immobilie automatisch an den überlebenden Miteigentümer übertragen.

Verwaltung des Nachlasses

Sobald Gelder in den Nachlass eingegangen sind, liegt es in der Verantwortung der Testamentsvollstrecker, den Nachlass zu verwalten, und es gibt eine Reihenfolge, in der dies geschehen muss.

Schulden begleichen

Alle ausstehenden Schulden, die der Verstorbene auf seinem Nachlass hat, müssen im Rahmen der Nachlassverwaltung beglichen werden. Viele dieser Schulden werden bekannt gewesen sein, als der Antrag auf Erteilung des Nachlasses gestellt wurde, und diese sollten an dieser Stelle beglichen werden. Es kann natürlich weitere Schulden geben, die im Laufe der Verwaltung entstehen, daher ist es wichtig, genügend Geld im Nachlass zu behalten, um diese zu berücksichtigen.

Manchmal werden Mitteilungen in der Presse platziert, um Gläubiger auf den Tod der Person aufmerksam zu machen und sie zu bitten, ihre Forderung gegen den Nachlass geltend zu machen. Diese werden als gesetzliche Werbung bezeichnet. Sie geben normalerweise eine Frist an, innerhalb derer die Gläubiger ihre Forderung geltend machen müssen. Den persönlichen Vertretern wird Schutz geboten, falls sich Gläubiger nach Ablauf der Frist melden, so dass ein gewisses Maß an Sicherheit in Bezug auf die Höhe der Schulden des Nachlasses besteht.

Verteilung des Nachlasses

Sobald die ausstehenden Schulden beglichen sind, können die persönlichen Vertreter das, was im Nachlass verbleibt, an die Begünstigten (die Personen oder Organisationen, die vom Nachlass erben werden) verteilen. Wenn der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, wird darin festgelegt, wer die Begünstigten sind. Wenn es keinen Willen gibt, werden die Begünstigten durch das Gesetz nach den Regeln des Intestats bestimmt.

Wenn einer Person im Testament ein bestimmter Geldbetrag oder ein bestimmter Gegenstand überlassen wurde, wird dies als „Vermächtnis“ bezeichnet. Vermächtnisse werden immer zuerst bezahlt oder übertragen, und dann können die persönlichen Vertreter sehen, was im Nachlass übrig ist, sobald alle Verbindlichkeiten und Vermächtnisse bezahlt wurden. Sie werden dann in der Lage sein zu bestimmen, ob eine Zwischenausschüttung an die Restbegünstigten vorgenommen werden kann (diejenigen, die erben sollen, was übrig bleibt).

Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Ausschüttungen an die Restbegünstigten in zwei Teilen erfolgen. Die erste Zahlung erfolgt, wenn die Mehrheit der Mittel eingegangen ist, und die zweite (oft kleinere) Zahlung erfolgt, sobald die Nachlassverwaltung abgeschlossen ist. In einigen Fällen kann es sein, dass das Barvermögen behandelt worden ist, aber ein Immobilienverkauf ist noch nicht abgeschlossen, was bedeutet, dass eine größere Zahlung an die Begünstigten zu einem späteren Zeitpunkt fällig ist.

Wenn alle Vermögenswerte eingezogen sind und alle Schulden bekannt sind (z. B. werden die endgültigen Stromrechnungen erst nach Abschluss des Immobilienverkaufs ausgestellt), können die persönlichen Vertreter die endgültigen Immobilienkonten erstellen.

Verantwortung der persönlichen Vertreter

Persönliche Vertreter sind für jeden Cent verantwortlich, der in den Nachlass ein- und ausgeht, und die endgültigen Nachlasskonten können von den Begünstigten eingesehen werden. Wenn die persönlichen Vertreter unsere Nachlassanwälte angewiesen haben, in ihrem Namen zu handeln, übernehmen wir die volle Verantwortung dafür, einschließlich der Erstellung der Nachlasskonten.

Wenn die persönlichen Vertreter ohne rechtliche Unterstützung handeln, müssen sie ihre eigenen Nachlasskonten erstellen und können persönlich für Fehler haftbar gemacht werden, die sie während des Nachlasses machen.

Die Ernennung zum persönlichen Vertreter ist eine lebenslange Ernennung, und diese Verantwortung endet nicht, wenn der Nachlass verteilt wurde. Dies bedeutet, dass, wenn in Zukunft bisher unbekannte Vermögenswerte ans Licht kommen, die persönlichen Vertreter verpflichtet sind, sich mit ihnen zu befassen und sicherzustellen, dass sie an die Begünstigten verteilt werden.

Wie lange dauert die Nachlassverwaltung, sobald der Nachlass gewährt wird?

Die Zeit, die erforderlich ist, um die Verwaltung eines Nachlasses nach Erteilung des Nachlasses abzuschließen, hängt von der Größe und Komplexität des Nachlasses ab. Zu den Faktoren, die sich auf die benötigte Zeit auswirken können, gehören die Vermögenswerte des Verstorbenen (einschließlich ausländischer Vermögenswerte oder Immobilien), die ausstehenden Schulden und die Frage, ob Erbschaftssteuer zu zahlen ist.

Das Eigentum der verstorbenen Person ist oft das zeitaufwändigste Gut, und ein schwieriger Verkauf könnte den Nachlassverwaltungsprozess erheblich verzögern.

Andere Faktoren, die den Nachlassverwaltungsprozess weiter verzögern können, sind strittige Angelegenheiten (bei denen Begünstigte, Treuhänder oder Testamentsvollstrecker anderer Meinung sind) und Ansprüche, die gegen den Nachlass erhoben werden.

Ansprüche gegen einen Nachlass können innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung des Nachlasses geltend gemacht werden. Diese Ansprüche werden normalerweise nach dem Erbgesetz von jedem geltend gemacht, der glaubt, berechtigt zu sein, aus dem Nachlass zu erben. Ansprüche können auch von der Abteilung für Arbeit und Renten geltend gemacht werden, die manchmal untersucht, ob dem Verstorbenen zu Lebzeiten die richtige Höhe der Leistungen gezahlt wurde.

Im Durchschnitt wird die Nachlassverwaltung jedoch in der Regel innerhalb von sechs bis neun Monaten nach dem Todesdatum abgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass, wenn Erbschaftssteuer auf den Nachlass des Verstorbenen fällig ist, die Erbschaftssteuer entrichtet werden muss, bevor eine Nachlassbewilligung erteilt werden kann.

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