Untersuchung von Gold-, Silber- und Platinobjekten

Verkaufen Sie Gold-, Silber- oder Platinobjekte? Sie müssen diese Objekte von einer anerkannten Prüfstelle (WaarborgHolland oder Edelmetaal Waarborg Nederland, auf Niederländisch) untersuchen lassen.

Gütezeichen

Assay Offices prüfen den Gold-, Silber- oder Platingehalt von Gegenständen. Nach der Genehmigung stellen sie ein Gütezeichen aus. Wenn die Objekte (noch) kein Gütezeichen haben, dürfen Sie sie maximal 4 Wochen in Ihrem Besitz haben. Sie dürfen sie Ihren Kunden nicht zeigen und Sie dürfen nicht anbieten, diese Objekte zu verkaufen.

Das Gütezeichen sieht je nach Edelmetall unterschiedlich aus. Eine Übersicht über die Noten finden Sie auf der Website der Radiocommunications Agency (auf Niederländisch), der Aufsichtsbehörde. Stellen Sie sicher, dass dieses Diagramm in Ihrem Geschäft sichtbar ist.

Ausnahmen

Einige Produkte sind von der Prüfung ausgenommen (auf Niederländisch), z. B. Produkte mit einem Gewicht von weniger als 0,5 Gramm (für Platin), 1 Gramm (für Gold) oder 8 Gramm (für Silber) und Produkte, die für den Export bestimmt sind.

Es gibt auch Fälle, in denen ein Objekt kein Gütezeichen haben muss, z. B. Gold- oder Silbermünzen, die nicht als Schmuck verkauft werden. Oder Objekte, die zu empfindlich sind, um markiert zu werden.

Palladiumstempel

Es gibt ein freiwilliges, international anerkanntes Markenzeichen für das Edelmetall Palladium (auf Niederländisch). Artikel aus Palladium können bei den anerkannten Prüfstellen eingereicht werden, um das Gütesiegel zu erhalten.

Objekte aus dem Ausland

Wenn ein Objekt aus dem Ausland im Ursprungsland untersucht wurde, können die Niederlande dieses Prüfzeichen erkennen. Eine Voraussetzung ist, dass das Foreign Assay Office eine unabhängige Agentur ist.

Die Niederlande haben das Internationale Übereinkommen über Markenzeichen unterzeichnet. Dies bedeutet, dass niederländische Prüfstellen das gemeinsame Kontrollzeichen des Übereinkommens anbringen können, das dann von allen Vertragsstaaten anerkannt wird. Umgekehrt werden die von anderen Vertragsstaaten angewandten Kennzeichen des Übereinkommens in den Niederlanden anerkannt.

Bitte beachten Sie: Die technischen Anforderungen der Niederlande an Edelmetalle unterscheiden sich von denen anderer EU-Mitgliedstaaten. Wenn ein Gold-, Silber- oder Platingegenstand bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen ist, kann eine Prüfstelle seinen Verkauf in den Niederlanden nur in Ausnahmefällen verbieten.

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