Gewinne aus britischen Mieteinnahmen sind im Vereinigten Königreich für gebietsfremde Vermieter steuerpflichtig, da sie aus einem britischen Vermögenswert stammen. Als solche haben alle gebietsfremden natürlichen und juristischen Personen eine britische Steueranmeldepflicht und unterliegen der britischen Steuer auf Mietgewinne.
Eine angemessene Strukturierung kann dazu dienen, den Gesamtsteuersatz zu senken, und es sollte diesbezüglich beraten werden (bitte fragen Sie uns nach unseren Informationsblättern zur Strukturierung von Immobilien). Die allgemeine Besteuerungsgrundlage für Mieteinnahmen lautet jedoch wie folgt:-
- Gebietsfremder Einzeleigentümer – mit einer Rate zwischen 20% und 45%
- Gebietsfremde Gesellschaft – mit einer Rate von 20%
- Gebietsfremder diskretionärer Trust – mit einer Rate von 45%
Meldepflichten von gebietsfremden Vermietern
Gebietsfremde Personen, gebietsfremde Unternehmen und Treuhänder von gebietsfremden Trusts, die britische Mieteinnahmen erhalten, sind verpflichtet, sich bei HM Revenue & Customs (HMRC) zu registrieren und jedes Jahr eine Steuererklärung zur Selbstveranlagung einzureichen, in der alle britischen Mieteinnahmen angegeben sind.
Das Versäumnis, britische Steuererklärungen zu registrieren und einzureichen, kann dazu führen, dass der gebietsfremde Vermieter Strafen und Zinsen in Bezug auf verspätete Zahlung britischer Steuern oder verspätete Einreichung von Steuererklärungen zahlen muss.
Non-Resident Landlord Scheme (NRLS)
Das NRLS ist der Mechanismus, mit dem die HMRC die auf die britischen Mieteinnahmen gebietsfremder Vermieter fällige Steuer erhebt. Gebietsfremde Vermieter sind Einzelpersonen, Unternehmen oder Treuhänder, die Mieteinnahmen aus Immobilien im Vereinigten Königreich erhalten und deren „üblicher Aufenthaltsort“ außerhalb des Vereinigten Königreichs liegt.
Das Programm verlangt von britischen Vermietern (oder Mietern, wenn die Wochenmiete £ 100 übersteigt und kein Vermieter ernannt wird), die Grundsteuer (derzeit 20%) auf alle Mieteinnahmen abzuziehen, die sie im Namen gebietsfremder Vermieter einsammeln, und diese Steuer vierteljährlich an die HMRC zu zahlen.
Gebietsfremde Vermieter können alle im Rahmen der NRLS abgezogenen Steuern mit ihrer Steuerschuld verrechnen, wenn sie ihre britische Steuererklärung ausfüllen und einreichen.
Es ist jedoch nicht erforderlich, dass Vermieter oder Mieter Steuern von den Mieteinnahmen eines gebietsfremden Vermieters abziehen, wenn die HMRC sie schriftlich darüber informiert, dass der Vermieter berechtigt ist, die Mieteinnahmen brutto zu erhalten.
Genehmigung zum Erhalt von Mieteinnahmen ohne Steuerabzug
Gebietsfremde Vermieter können bei der HMRC die Genehmigung zum Erhalt von Mieteinnahmen brutto beantragen, wenn entweder:
- Ihre britischen Steuerangelegenheiten sind auf dem neuesten Stand;
- Sie hatten bisher keine britischen Steuerverpflichtungen; oder
- Sie erwarten nicht, dass sie für das Jahr, in dem sie sich bewerben, der britischen Einkommensteuer unterliegen.
Der Antrag muss bei der Personal Tax International Department der HMRC mit dem erforderlichen Formular gestellt werden, je nachdem, ob der gebietsfremde Vermieter eine Einzelperson, ein Unternehmen oder ein Treuhänder ist. Anträge von Einzelpersonen können gegebenenfalls nicht länger als drei Monate vor ihrer Abreise aus dem Vereinigten Königreich gestellt werden.
Die HMRC kann einen Antrag durch schriftliche Mitteilung an den gebietsfremden Vermieter genehmigen, sofern das Antragsformular korrekt ausgefüllt ist und der gebietsfremde Vermieter, der den Antrag stellt, seinen britischen Steuerverpflichtungen nachkommt.
Wenn der Antrag erfolgreich ist, wird die HMRC den Vermietern oder Mietern auch eine separate Mitteilung ausstellen, in der sie ermächtigt werden, Mieteinnahmen an den gebietsfremden Vermieter ohne Abzug der britischen Steuer zu zahlen.
Entzug der Genehmigung
HMRC kann die Genehmigung durch Mitteilung an den gebietsfremden Vermieter widerrufen, wenn:
- Es ist nicht mehr davon überzeugt, dass die im ursprünglichen Antrag angegebenen Informationen korrekt sind;
- Es ist nicht mehr davon überzeugt, dass der gebietsfremde Vermieter seinen britischen Steuerverpflichtungen nachkommt; oder
- Der gebietsfremde Vermieter stellt die von der HMRC angeforderten Informationen nicht zur Verfügung.
In der Mitteilung werden der Grund für den Widerruf und das Datum angegeben, ab dem er wirksam wird. Der Vermieter hat ab dem Datum der Kündigung 90 Tage Zeit, um gegen den Rücktritt Berufung einzulegen.
Zusammenfassung
Gebietsfremde Vermieter sind verpflichtet, sich bei der HMRC zu registrieren, und sind in Großbritannien auf Gewinne aus britischen Immobilien steuerpflichtig. Die meisten gebietsfremden Vermieter ziehen es vor, die Genehmigung der HMRC einzuholen und einzuholen, um Mieteinnahmen ohne Abzug der Grundsteuer zu erhalten.
Der gebietsfremde Vermieter muss außerdem bis zum 31. Januar nach Ende des Steuerjahres eine jährliche britische Steuererklärung einreichen und seine Steuerschuld begleichen.