Scheidung oder Auflösung einer Lebenspartnerschaft

Wenn eine Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammenbricht, möchten beide Personen die Bindung möglicherweise legal auflösen. Eine verheiratete Person beantragt die Scheidung. Ein Lebenspartner beantragt die Auflösung. Sie können in den ersten zwei Jahren Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft keine Scheidung oder Auflösung beantragen.

Scheidungs- und Lebenspartnerschaftsfälle

Das County Court und das High Court befassen sich mit Scheidungen und Auflösungen von Lebenspartnerschaften.

Der Ehegatte oder Lebenspartner, der den Antrag stellt, ist der ‚Petent‘. Sie können in ihrem eigenen Namen handeln oder einen Anwalt um Rat fragen. Personen, die sich selbst vertreten, können sich von einem Anwalt oder einem Beratungsbüro beraten lassen.

  • Northern Ireland Courts and Tribunals Service

Gründe für die Scheidung oder Auflösung einer Lebenspartnerschaft

Ein Scheidungsantrag muss auf einen der folgenden Gründe gestützt werden:

  • zweijährige Trennung mit Zustimmung des anderen Ehegatten zur Scheidung
  • fünfjährige Trennung
  • unvernünftiges Verhalten
  • Ehebruch
  • Desertion

Eine Auflösung der Lebenspartnerschaft muss auf einen der folgenden Gründe zurückzuführen sein:

  • zwei Jahre Trennung mit Zustimmung des anderen Partners zur Auflösung der Partnerschaft
  • fünf Jahre Trennung
  • unangemessenes Verhalten
  • Desertion

Beginn eines Scheidungs- oder Auflösungsprozesses

Wenn Sie keinen Anwalt hinzuziehen und die Zustimmung zur Scheidung oder Auflösung außerdem können Sie Informationen vom Northern Ireland Courts and Tribunals Service erhalten. Sie können das Ehebüro um Rat fragen, wie Sie als „persönlicher Petent“ einen Scheidungs- / Lebenspartnerschafts- / Trennungsantrag stellen können.

  • Northern Ireland Courts and Tribunals Service
  • Eheamt

Sie sollten sich an einen Anwalt wenden, wenn:

  • der andere Ehegatte oder Lebenspartner stimmt der Scheidung oder Auflösung nicht zu
  • Sie verteidigen den Fall, nachdem der Antrag gestellt wurde
  • Anwaltsverzeichnis

Einreichung eines Antrags im Ehebüro

Der Scheidungs- oder Auflösungsprozess beginnt, wenn Sie den Antrag stellen und die Gebühr entrichten. Du bist der Petent. Der andere Ehegatte oder Lebenspartner ist der Befragte.

Sie müssen Dokumente mit der Petition im Ehebüro einreichen, einschließlich:

  • ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • eine Bestätigung des Serviceformulars
  • Geburtsurkunde für ein Kind unter 18Jahren
  • Wenn Sie eine Gerichtsregel erhalten möchten
  • frühere Gerichtsbeschlüsse über Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft

Gerichtsgebühr für die Einreichung einer Petition

Sie müssen £ 261 eine Petition vor Gericht einzureichen.

  • Wann und wie Sie Gerichtsgebühren zahlen und bei Gebühren helfen können

Zustellung der Petition

Nachdem die Papiere bearbeitet wurden, sendet Ihnen das Gericht eine beglaubigte Kopie der Petition. Sie können eine Kopie an den Befragten senden. Dies ist ’serving the Petition‘.

Fall vor Gericht aufgeführt

Wenn alle Dokumente eingegangen sind, wird der Fall vor Gericht aufgeführt. Das Gericht teilt Ihnen und Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner das Datum der Gerichtsauflistung mit. Der Fall wird für dasselbe Gericht aufgeführt, bei dem der Petent einen Antrag gestellt hat. Der Fall wird jedoch vor dem High Court verhandelt, wenn der Befragte die Petition verteidigt.

Gebühren für eine Gerichtsverhandlung

Die Gebühren für einen Gerichtstermin sind:

  • £327.00 im Bezirksgericht
  • £ 392.00 im Obersten Gerichtshof
  • Wann und wie man Gerichtsgebühren bezahlt und bei Gebühren hilft

Der Befragte stimmt der Petition zu

Wenn der Befragte der Petition zustimmt, werden Sie gebeten, einen religiösen Eid abzulegen oder eine Bestätigung (Versprechen) abzugeben und die Informationen in Ihrer Petition zu überprüfen.

Befragter verteidigt die Petition

Wenn der Befragte die Petition verteidigt, müssen Sie möglicherweise aussagen und vom gesetzlichen Vertreter des Befragten ins Kreuzverhör genommen werden. Sie sollten in diesem Fall Rechtsberatung einholen.

Erteilung eines Dekrets nisi oder bedingte Bestellung

Ein Richter wird den Fall hören. Wenn sie mit Beweisen zufrieden sind, ist die Ehe unwiederbringlich zusammengebrochen, Sie werden ein Dekret nisi gewähren. Für eine Lebenspartnerschaft erteilen sie eine bedingte Anordnung.

Beantragung eines absoluten Dekrets

Mindestens sechs Wochen und einen Tag nach Erteilung des Dekrets nisi oder der bedingten Anordnung kann der Petent beantragen, das absolute Dekret oder die bedingte Anordnung endgültig zu machen. Sie müssen sich an das Gericht wenden, bei dem der Scheidungs- oder Auflösungsfall verhandelt wurde.

Die Ehe oder Lebenspartnerschaft endet formell, wenn:

  • das absolute Dekret wird erteilt
  • Die bedingte Anordnung wird endgültig erlassen

Das Gericht kann Anordnungen über Finanzen, Unterhalt und Eigentum erlassen.

Drei Monate nach den ersten sechs Wochen und einem Tag kann der Befragte beantragen, dass ein absolutes Dekret oder eine bedingte Anordnung endgültig erlassen wird. Sie können dies jedoch nur mit Erlaubnis des Gerichts tun.

Gerichtsgebühr für absolutes Dekret

Die Gebühr beträgt £ 98.00 für ein absolutes Dekret oder eine endgültige bedingte Anordnung. Sie sollten sich an das Gericht wenden, bei dem der Fall verhandelt wurde.

  • Wann und wie Sie Gerichtsgebühren zahlen und bei Gebühren helfen können

Absolutes Dekret oder bedingte Anordnung wird erteilt

Wenn das endgültige Dekret oder die bedingte Anordnung erteilt wird, erhalten Sie und Ihr ehemaliger Ehepartner oder Lebenspartner eine Kopie. Dies ist ein wichtiges Dokument, das Sie aufbewahren müssen. Es beweist, dass Sie geschieden sind. Sie benötigen das Dokument, um:

  • beantragen Sie einen Reisepass
  • heiraten oder eine neue Lebenspartnerschaft eingehen
  • Beantragen Sie Ihre Rente oder bestimmte staatliche Leistungen
  • Beantragen Sie ein Studentenstipendium
  • Beantragen Sie ein Nachlass- oder Verwaltungsstipendium

Weitere nützliche Links

  • Beratung NI
  • Familienmediation NI
  • Erziehung NI

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