Kann ich das Sorgerecht oder den Besuch von Kindern ändern, ohne vor Gericht zu gehen?

 Familiengericht - Sorgerecht

Sorgerecht für Kinder

Manchmal möchten Menschen ihr Sorgerecht und ihren Besuch für Kinder ändern oder ändern, möchten aber nicht vor Gericht gehen. Sie haben möglicherweise nicht das Geld, um einen Anwalt zu bezahlen, um für sie vor Gericht zu gehen. Kann dieses Dilemma gelöst werden? Ja. Sie können versuchen, Ihre Sorgerechts- und Besuchsvereinbarung zu ändern, ohne vor Gericht zu gehen.

Dazu müssen Sie sich mit dem anderen Elternteil einigen. Wenn Sie und der andere Elternteil beide auf derselben Seite sind und sich darüber einig sind, wie die Änderung aussehen soll, können Sie die von Ihnen getroffene Vereinbarung aufschreiben und den Richter bitten, diese zu unterschreiben und eine gerichtliche Anordnung zu erlassen. Wenn Sie Hilfe beim Verfassen Ihrer Vereinbarung benötigen, kann Ihnen ein erfahrener Familienanwalt dabei helfen. Der Anwalt muss nicht einmal den Richter sehen, um dies zu erledigen.

Wenn sich das Sorgerecht und der Besuch von Kindern ändern, ändert sich häufig auch das Kindergeld. Wenn Sie und der andere Elternteil sich darauf einigen, wie das neue Kindergeld aussehen soll, können Sie dies auch in Ihre Vereinbarung aufnehmen. Indem Sie Vereinbarungen zu all diesen Themen treffen, sparen Sie und der andere Elternteil viel Zeit und Geld.

Wenn Sie weitere Ratschläge zur Änderung Ihrer Sorgerechts- und Besuchsvereinbarung wünschen, rufen Sie uns bitte an. Wir sind hier, um Ihre Fragen zu beantworten.

Rufen Sie Wallin & Klarich heute an

Wenn Sie oder ein geliebter Mensch eine bestehende Sorgerechtsvereinbarung ändern möchten, können die Familienrechtsanwälte von Wallin & Klarich Ihnen dabei helfen. Unser erfahrenes Team von Sorgerechtsanwälten kann Sie rechtlich beraten und ist Ihr Anwalt vor einem Familiengericht. Wenn Sie einen Anwalt für eine familienrechtliche Angelegenheit beauftragen möchten, rufen Sie uns noch heute unter 1-888-749-7428 an, um eine Beratung zu erhalten, oder füllen Sie das Online-Formular zur Fallbewertung rechts aus.

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