Gibt es eine Frist für Ihr Recht, ein Testament anzufechten?

Verstehen, wie die Verjährungsfrist für Testamente gilt

Ungefähr 3% aller Testamente werden jedes Jahr angefochten. Ein Teil des Grundes für diese sehr niedrige Willenswettbewerbsrate ist die Tatsache, dass Sie nicht viel Zeit haben, um einen Willen herauszufordern. Auch während der Pandemie müssen Sie darauf vorbereitet sein, den Willenswettbewerb so schnell wie möglich zu starten.

Wann beginnt der Countdown für die Verjährung?

Wenn Sie besprechen, wie lange Sie ein Testament anfechten müssen, ist es hilfreich zu verstehen, wann die Uhr herunterzuzählen beginnt. Die Verjährungsfrist für einen Testamentswettbewerb beginnt nicht in der Sekunde, in der eine Person stirbt. Stattdessen beginnt es an dem Tag, an dem der Wille geprüft wird. Dies beinhaltet einen langwierigen Prozess der Lokalisierung und Bewertung aller Vermögenswerte des Verstorbenen und der formellen Benachrichtigung der Begünstigten über das Testament. Nach dem Tod einer Person kann es etwa zwei bis 12 Monate dauern, bis der Wille geprüft wird. Daher kann Ihr gesamtes Zeitlimit für Willenswettbewerbe etwas länger sein, als Sie denken.

Wie lange müssen Sie ein Testament anfechten?

Wenn die meisten Menschen über Verjährungsfristen nachdenken, gehen sie davon aus, dass sie nur in Strafsachen relevant sind. Verjährungsfristen sind jedoch in mehreren anderen Rechtsgebieten relevant. Eine Verjährungsfrist ist eine gesetzliche Grenze, die Menschen davon abhält, Gerichtsverfahren zu beginnen, lange nachdem alle relevanten Informationen verschwunden sind. Wenn es darum geht, Testamente anzufechten, stellt die Verjährungsfrist sicher, dass jemand nicht versucht, Eigentum Jahre nach der Verteilung unter den Begünstigten zu beanspruchen. Stattdessen werden Leute angefordert, einen Willen sofort herauszufordern, während es noch einfach ist, den Beweis zu betrachten und das Eigentum zu teilen.

In New Jersey beträgt die Verjährungsfrist für Willenswettbewerbe normalerweise nur vier Monate. Für diejenigen, die zum Zeitpunkt des Testaments außerhalb von New Jersey wohnen, wird etwas mehr Zeit hinzugefügt. Menschen außerhalb von New Jersey haben sechs Monate Zeit, um einen formellen Wettbewerb des Willens auszustellen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie in der Regel den Willen nicht anfechten oder versuchen, einen Teil des Vermögens des Verstorbenen zu beanspruchen.

Gibt es eine Möglichkeit, die Verjährungsfrist zu verlängern?

Vier Monate mögen wie eine sehr kurze Zeit erscheinen, aber die gute Nachricht ist, dass Sie unter besonderen Umständen etwas mehr Zeit haben. Ein Richter kann beschließen, eine Willensanfechtung zuzulassen, nachdem die Verjährungsfrist abgelaufen ist, wenn Sie nachweisen können, dass es einen triftigen Grund dafür gibt. Eine häufige Situation ist ein Testamentsvollstrecker, der keine Mitteilung darüber sendet, dass der Wille allen Angehörigen und Begünstigten des Verstorbenen nachgewiesen wurde. Jede Art von Betrug, Vernachlässigung oder unangemessenem Verhalten während der Nachlassfrist kann zu einer Verlängerung der Testamentsfrist führen.

New Jersey erlaubt es Menschen auch, in den ersten 10 Tagen nach dem Tod einer Person einen sogenannten Vorbehalt einzureichen. Die Einschränkung ist im Wesentlichen eine formelle Mitteilung, dass Sie ein Problem mit dem Willen haben. Dann bekommt Ihr Anwalt für Nachlassplanung etwas mehr Zeit, um ein Argument vorzubereiten. Wenn der Testamentsvollstrecker den Vorbehalt beiseite legen und den Willen nachweisen kann, können Sie trotzdem mit einem regulären Wettbewerb fortfahren. Selbst nach einer Einschränkung haben Sie noch die vier Monate nach dem Nachlass, um den Willen anzufechten.

Wenn Sie darüber nachdenken, ein Testament anzufechten, müssen Sie den Prozess so schnell wie möglich starten. Beginnen Sie mit der Beratung von Hackensacks vertrauenswürdigen Rechtsanwälten für Nachlassplanung. Die Anwaltskanzlei Knee verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit Testamentswettbewerben und anderen damit verbundenen Nachlassplanungsangelegenheiten. Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen Vormundschaften, Treuhandverwaltung, Erbschaftssteuerberatung und mehr. Um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, füllen Sie unser E-Mail-Formular aus oder rufen Sie uns unter (201) 996-1200 an.

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