FEGLI: das Lebensversicherungsprogramm der Federal Employees Group – Teil II

Verständnis des Lebensversicherungsprogramms der Federal Employees Group, FEGLI (Teil 2) von Edward A. Zurndorfer

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 FEDZONE Ed Zurndorfer

Beim Eintritt in den Bundesdienst als Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigter hat eine Person die Möglichkeit, dem von der Bundesregierung geförderten Gruppenlebensversicherungsprogramm, dem Federal Employees Group Life Insurance (FEGLI) -Programm, beizutreten. In der zweiten von zwei Spalten, in denen erläutert wird, wie FEGLI funktioniert, einschließlich seiner Kosten, In dieser Spalte wird erläutert, wie Bundesangestellte die FEGLI-Abdeckung während ihrer Pensionierung fortsetzen, und andere mit FEGLI verbundene Funktionen.

Anspruch auf FEGLI-Versicherung als Rentenanwärter

Wenn ein Mitarbeiter aus dem Bundesdienst entweder im Rahmen von CSRS oder FERS ausscheidet, kann der Mitarbeiter die FEGLI-Lebensversicherung während seines gesamten Rentenjahres fortsetzenjahre, wenn der ausscheidende Mitarbeiter alle folgenden Anforderungen erfüllt: (1) Der Mitarbeiter ist rentenberechtigt und erhält daher eine sofortige CSRS- oder FERS-Rente; (2) der Arbeitnehmer war mindestens fünf Jahre unmittelbar vor Beginn der CSRS- oder FERS-Rente oder der gesamten Dienstzeit, in der er versicherungsberechtigt war, bei FEGLI versichert, wenn weniger als fünf Jahre vergangen sind; (3) der Arbeitnehmer war zum Zeitpunkt der Pensionierung bei FEGLI eingeschrieben; und (4) Der Arbeitnehmer hat die FEGLI-Versicherung nicht in eine Einzelpolice umgewandelt.

Reduzierung der BIA-Versicherung nach dem 65. Lebensjahr

Mitarbeiter, die aus dem Bundesdienst ausscheiden und berechtigt sind, ihre FEGLI-Lebensversicherung „Basic“ fortzusetzen (der Grundversicherungsbetrag oder die BIA, bei der es sich um das Gehalt des ausscheidenden Mitarbeiters in Höhe von SF 50 am Tag der Pensionierung handelt, aufgerundet auf die nächsten 1.000 USD plus 2.000 USD), müssen den Betrag der BIA auswählen, den sie nach dem 65. Lebensjahr oder bei der Pensionierung, wenn ein Mitarbeiter in den Ruhestand geht, fortsetzen möchten nach dem 65. Lebensjahr. Die Auswahlmöglichkeiten sind 75 Prozent Reduktion, 50 Prozent Reduktion und keine Reduktion. Beachten Sie, dass die FEGLI BIA-Versicherung nicht reduziert wird, wenn ein Arbeitnehmer das 65. Unabhängig davon, welche Kürzung (falls ausgewählt) am Ende des 65. Lebensjahres oder am Tag des Ausscheidens eines Mitarbeiters erfolgt.

Funktionsweise der 75-prozentigen Kürzung

Am Tag der Pensionierung ist der ausscheidende Arbeitnehmer bei der BIA versichert. Wenn der Arbeitnehmer vor dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand geht, behält der Rentenempfänger den gleichen Betrag an BIA und zahlt die gleiche FEGLI-Prämie (32,5 Cent pro 1.000 US-Dollar BIA-Deckung pro Monat), die der Rentenempfänger als Arbeitnehmer gezahlt hat, bis der Rentenempfänger 65 Jahre alt wird. Bei Erreichen des 65. Lebensjahres (oder im Monat nach der Pensionierung, wenn der Arbeitnehmer nach dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand geht) reduziert die BIA 2 Prozent der BIA pro Monat, bis die BIA auf 25 Prozent des ursprünglichen BIA-Betrags reduziert wird. Dieser Reduktionsprozess wird 37,5 Monate dauern. Ab dem Monat, in dem die 2-prozentige Reduzierung beginnt und bis zum Tod des Rentenempfängers fortgesetzt wird, zahlt der Rentenempfänger Prämien in Höhe von 0 USD für die FEGLI BIA-Deckung.

Funktionsweise der 50-prozentigen Reduzierung

Mit der 50-prozentigen Reduktionsoption für die BIA wird die BIA des ausscheidenden Mitarbeiters am Tag der Pensionierung um 1 Prozent der ursprünglichen BIA pro Monat reduziert, beginnend mit dem Monat, nachdem der Rentner das 65. Lebensjahr vollendet hat (oder im Monat nach der Pensionierung des Mitarbeiters, wenn der Mitarbeiter nach dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand geht), bis er am Tag der Pensionierung 50 Prozent der BIA erreicht. Dies wird 50 Monate dauern, oder 4 Jahre und 2 Monatehappen. Im Gegensatz zur 75-prozentigen Reduktionsoption ist die 50-prozentige Reduktion nicht erforderlich. Die Kosten betragen $ 1.035 pro 1.000 US-Dollar Deckung pro Monat bis zum Alter von 65 Jahren (wenn der Arbeitnehmer vor dem Alter von 65 Jahren in den Ruhestand geht) und 0,71 US-Dollar pro 1.000 US-Dollar Deckung pro Monat, beginnend mit dem Monat, nachdem der Rentenempfänger 65 Jahre alt geworden ist (oder dem Monat nach dem Ruhestand des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitnehmer nach dem Alter von 65 Jahren in den Ruhestand geht).

Mit der Option Keine Reduzierung der BIA erfolgt keine Reduzierung der BIA am Tag der Pensionierung. Der Rentenempfänger behält den vollen BIA-Betrag während des gesamten Ruhestands, jedoch deutlich höhere Prämienkosten im Vergleich zu den BIA-Kosten als Angestellter. Die Kosten für die No-Reduction-BIA betragen 2 USD.455 pro 1.000 US-Dollar Deckung pro Monat, bis der Rentenempfänger 65 Jahre alt wird (wenn der Arbeitnehmer vor dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand geht) und 2,13 US-Dollar pro 1.000 US-Dollar Deckung pro Monat ab dem Monat nach dem 65. Lebensjahr des Rentenempfängers (oder dem Monat nach dem Ruhestand eines Arbeitnehmers, wenn der Arbeitnehmer nach dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand geht).

FEGLI Option A, B und C Deckungen im Ruhestand

Die ausscheidenden Mitarbeiter, die am Tag der Pensionierung in FEGLI Option A (Standard) eingeschrieben sind und sich dafür entscheiden, Option A im Ruhestand zu behalten, zahlen die gleiche Prämie wie die Mitarbeiter im gleichen Alter. Bei Erreichen des 65. Lebensjahres oder des Monats nach der Pensionierung, wenn sie nach dem 65. Lebensjahr in Rente gehen, reduziert sich die Option A-Deckung automatisch jeden Monat um 2 Prozent des Vorruhestandsbetrags (2 Prozent von 10.000 USD oder 200 USD pro Monat), bis sie 2.500 USD erreicht. Es gibt keine Prämienkosten für die Option A, die sie reduziert und fortsetzt, wenn sie 2.500 US-Dollar erreicht. Dies geschieht automatisch, da zum Zeitpunkt der Pensionierung für Option A keine Kürzung vorgenommen werden muss.

Bei den FEGLI-OPTIONENB (Gehaltsvielfaches) und C (Familienversicherung) muss ein pensionierter Mitarbeiter wählen, wie viele der Option B- und C-Multiples der pensionierte Mitarbeiter behalten möchte. Ein ausscheidender Arbeitnehmer kann wählen, ob er einige oder alle dieser Multiplikatoren ab dem Monat nach dem 65. Lebensjahr oder ab dem Monat nach dem Ausscheiden eines Arbeitnehmers, wenn der Arbeitnehmer nach dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand geht, reduzieren („Volle Reduzierung“) oder nicht reduzieren („Keine Reduzierung“) lassen möchte. Diese Wahl erfolgt zum Zeitpunkt der Pensionierung mit dem Formular SF2818. Darüber hinaus erhält ein Arbeitnehmer, der vor dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand geht, eine Mitteilung, die dem Rentenempfänger eine zweite Gelegenheit bietet, die bei der Pensionierung vorgenommenen ursprünglichen Reduktionswahlen beizubehalten oder die Wahlen durch Rückgabe der Mitteilung an OPM zu diesem Zeitpunkt zu ändern.

Eine „FullReduction“ -Wahl bedeutet, dass, wenn ein Rentenempfänger das 65. Lebensjahr erreicht, oder der Monat nach dem Ausscheiden eines Arbeitnehmers, wenn der Arbeitnehmer nach dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand geht, jeder Mitarbeiter beginnt, sich um 2 Prozent des Vorruhestandsbetrags zu reduzieren (der Betrag am Tag, an dem der Arbeitnehmer in den Ruhestand geht), bis der Betrag um 100 Prozent reduziert wurde und der Endwert 0 US-Dollar beträgt. Bis zum Beginn der Kürzung zahlt der Rentenempfänger die gleichen Prämien wie aktive Arbeitnehmer. Die Prämien hängen vom Alter des Rentenempfängers ab.Wenn die Ermäßigung im Alter von 65 Jahren beginnt oder im Monat nach dem Ausscheiden eines Arbeitnehmers, wenn der Arbeitnehmer nach dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand tritt, hören die Prämieneinbehalte auf und Optionen und / oder C werden frei.

Wenn „NoReduction“ gewählt wird, verringert sich die Abdeckung der Optionen B und / oder C überhaupt nicht.Nach dem 65. Lebensjahr zahlt der Rentenempfänger weiterhin die gleichen Prämien wie die aktiven Arbeitnehmer, die dem Alter des Rentenempfängers entsprechen.

Benennung des Begünstigten

Ein Feglien-Teilnehmer sollte einen Begünstigten benennen, wenn er die FEGLI-Lebensversicherung wünscht. : (1) an eine Person, Firma, Organisation oder andere juristische Person zu zahlen, die nicht in der Reihenfolge der Vorgeschichte aufgeführt ist (siehe unten); (2) in einer anderen Reihenfolge als der Rangfolge zu zahlen; oder (3) an einen Trust zu zahlen, den der Anmelder für minderjährige Kinder oder jemand anderen gegründet hat.

Das Ausfüllen einer Benennung des Begünstigten (Formular SF 2823) ist der bevorzugte Weg für eine FEGLIenrollee, um eine Benennung der FEGLI-Leistungen vorzunehmen. Sobald das Formular SF 2823 ausgefüllt und eingereicht wurde, sollte es auf dem neuesten Stand gehalten und neu ausgefüllt werden, falls sich die persönlichen Umstände ändern (Scheidung, Tod des benannten Begünstigten usw.).).

Rangfolge

Nach dem Tod eines FEGLI-Teilnehmers zahlt das Büro von FEGLI (OFEGLI) die Lebensversicherungskosten in einer bestimmten Reihenfolge, wie gesetzlich festgelegt:

·Wenn der Teilnehmer das Eigentum (siehe unten für eine Diskussion über „Abtretung“) durch Einreichung einer Abtretung zugewiesen hat, Federal Employees Group Life Insurance (mit FormRI 76-10), OFEGLI zahlt Leistungen: Erstens an den / die vom Abtretungsempfänger benannten Begünstigten, falls vorhanden, und zweitens an den Abtretungsempfänger, falls es keinen solchen Begünstigten gibt.

· Wenn theenrollee das Eigentum nicht übertragen hat und ein gültiger Gerichtsbeschluss vorliegt,zahlt OFEGLI die Leistungen gemäß diesem Gerichtsbeschluss.

· Wenn der Anmelder das Eigentum nicht übertragen hat und kein gültiger Gerichtsbeschluss vorliegt, zahlt OFEGLI folgende Leistungen: (1) zuerst an den / die Begünstigten, den / die der Anmelder mit dem Formular SF 2823 benannt hat / haben; (2) wennkeine solchen Begünstigten, an die Witwe oder den Witwer des Anmelders; (3) wenn weder (1) noch (2), dann an das Kind oder die Kinder des Anmelders zu gleichen Teilen und die Nachkommen verstorbener Kinder; (4) wenn nicht (1), (2) oder (3), dann zu gleichen Teilen an die Eltern des Eingeschriebenen oder den gesamten Betrag an den überlebenden Elternteil; (5) wenn nicht (1), (2), (3), oder (4), dann an den gerichtlich bestellten Testamentsvollstrecker oder Verwalter des Nachlasses des Anmelders; und (6) wenn keines der oben genannten, dann an die nächsten Angehörigen des Anmelders, die nach den Gesetzen des Staates, in dem der Anmelder lebte, berechtigt sind.

Option C(Familien-)Leistungen werden nach dem Tod des Ehegatten oder der anspruchsberechtigten Kinder an den Antragsteller gezahlt.

CourtOrders

FEGLILEISTUNGEN müssen nach den Bestimmungen eines gültigen Gerichtsbeschlusses gezahlt werden, unabhängig davon, ob der FEGLI-Teilnehmer tatsächlich eine Begünstigtenbezeichnung (Formular SF 2823) ausgefüllt hat. Der gültige Gerichtsbeschluss ersetzt alle vorherigen Bezeichnungen des Anmelders und die Änderung der Rangfolge, wenn das zuständige Amt vor dem Tod des Anmelders eine beglaubigte Kopie des Gerichtsbeschlusses erhält. Für Angestellte ist das entsprechende Büro das beschäftigende Büro des Angestellten. Für Rentenempfänger ist das entsprechende Büro OPM.

Abtretung

Abtretungist die Übertragung des Eigentums an der Lebensversicherung auf eine andere Person, Gesellschaft oder Treuhänder. Der Bundesangestellte ist immer noch die versicherte Person, aberDer Arbeitnehmer besitzt die Versicherung nicht mehr. Die Abtretung ist freiwillig und unwiderruflich. Ein möglicher Grund, warum ein Arbeitnehmer eine Abtretung seiner FEGLI-Lebensversicherung vornehmen möchte, um die Lebensversicherung hauptsächlich aus seinem Bruttovermögen zu entfernen.

Uponmaking eine zuordnung, die zessioner (die mitarbeiter) weist die BIA, Option A undOption B (wenn die mitarbeiter hat sie). Der Arbeitnehmer kann keine Zerstückelungsversicherung, die Zusatzleistung oder die Option C zuweisen. Ein Arbeitnehmer kann keine Teilzuweisung vornehmen oder nur eine Versicherungsart zuweisen.

Nach Abschluss des Auftrags zahlt der Arbeitnehmer weiterhin die Prämien aus seinem Gehalt oder seiner Rentenprüfung. Wenn der Abtretungsempfänger der Zahlung der Prämien zustimmt, dannseparate Vereinbarung muss getroffen werden.

Nach der Abtretung hat der Abtretungsempfänger das Recht: (1) die Versicherung zu kündigen oder zu kürzen; (2) die BIA nach dem 65. Lebensjahr auf 75 Prozent zu ändern; (3) änderung der Option B nach Vollendung des 65. Lebensjahres von keiner Reduzierung auf volle Reduzierung; (4) Benennung und Änderung der Begünstigten; (5) Umstellung auf eine individuelle Politik bei Beendigung der FEGLI; und (6) Neuzuweisung der Versicherung.

Der Abtretungsempfänger hat nach wie vor das Recht, (1) eine Ermäßigung nach dem 65. Lebensjahr für BIA, Option B und Option C zum Zeitpunkt der Pensionierung zu wählen; (2) mehr Versicherung zu wählen, wenn er noch ein aktiver Arbeitnehmer ist; und (3) Option C fortzusetzen, wenn der Abtretungsempfänger sie hat.

Anassignment annulliert automatisch frühere Benennungen des Begünstigten. Sobald eine Abtretung wirksam wird, hat nur der Abtretungsempfänger das Recht, einen Begünstigten für die FEGLI-Lebensversicherungserlöse des Arbeitnehmers oder Rentenempfängers zu bestimmen.Nach dem Tod des Arbeitnehmers oder Rentenempfängers wird der Erlös aus der Lebensversicherung an den Begünstigten des Abtretungsempfängers gezahlt, dann werden die Leistungen an den Begünstigten des Arbeitnehmers oder Rentenempfängers gezahlt, wenn der Abtretungsempfänger keinen Begünstigten benannt hat. Eine Abtretung ersetzt die Rangfolge und einen gültigen Gerichtsbeschluss.

LivingBenefits

Livingbenefits sind Lebensversicherungsleistungen, die an den Arbeitnehmer oder Rentenempfänger gezahlt werden, der noch lebt, und nicht an einen Begünstigten oder Überlebenden nach dem Tod des Arbeitnehmers oder Rentenempfängers. Ein Arbeitnehmer oder Rentenempfänger, der unter FEGLIcan versichert ist, erhält eine Lebenshaltungsleistung, wenn er oder sie als unheilbar krank mit einer Lebenserwartung von neun Monaten oder weniger diagnostiziert wird und die Lebensversicherung nicht zugewiesen hat.

Nur BIAis für einen Lebensunterhalt zur Verfügung. Optionale Versicherungen können nicht als Lebensleistung gezahlt werden. Mitarbeiter können einen vollen Lebensunterhalt (alle BIA oder einen teilweisen Lebensunterhalt, ausgedrückt als Vielfaches von 1.000 USD) wählen. Annuitants können nur afull living Benefit wählen.

Einreichung einer Forderung

Wenn ein Arbeitnehmer mit FEGLI-Deckung stirbt, sollten die Antragsteller des Arbeitnehmers für den Sterberlös das Beschäftigungsbüro des Verstorbenen benachrichtigen. Das Arbeitsamt stellt jedem Antragsteller einen Anspruch auf Sterbegeld zur Verfügung (Formular FE-6). Jeder Antragsteller muss ein separates Antragsformular beim Arbeitsamt oder direkt beim OFEGLI einreichen, wenn er vom Arbeitsamt dazu aufgefordert wird.

Ein verstorbener Rentenempfänger mit FEGLI-Deckung muss Antragsteller für die Todesfallleistungen haben Benachrichtigen Sie OPM hier

OPM stellt jedem Antragsteller einen Anspruch auf Todesfallleistungen (Formular FE-6) zur Verfügung. Jeder Antragsteller muss ein separates Antragsformular bei OFEGLI einreichen.

Edward A. Zurndorfer ist ein zertifizierter Finanzplaner, Chartered Life Underwriter, Chartered Financial Consultant, Chartered Federal Employee Benefits Consultant, Certified Employees Benefits Specialist und IRS eingeschriebener Agent in Silver Spring, MD. Steuerplanung, Federal Employee Benefits, Ruhestand und Versicherungsberatung durch EZ Accounting and Financial Services angeboten, und EZ Federal Benefits Seminare, befindet sich in 833 Bromley Street – Suite A, Silver Spring, MD 20902-3019 und Telefonnummer 301-681-1652. Raymond James ist nicht mit den Meinungen oder Dienstleistungen von Edward A. Zurndorfer oder EZ Accounting and Financial Services verbunden und unterstützt diese nicht. Die Informationen stammen aus Quellen, die als zuverlässig gelten, aber wir garantieren nicht, dass das vorstehende Material korrekt oder vollständig ist. Während die Mitarbeiter von Serving Those Who Serve mit den steuerlichen Bestimmungen der hier vorgestellten Themen vertraut sind, sind wir als Finanzberater von RJFS nicht qualifiziert, Beratung in steuerlichen oder rechtlichen Angelegenheiten zu leisten. Sie sollten steuerliche oder rechtliche Fragen mit dem entsprechenden Fachmann besprechen.

Bundesangestellte Gruppenlebensversicherung

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