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Mai 17, 2006
Herr Daniel Noel
5521 Lanham Station Road
Lanham, MD 20706
Re: Ob Toiletten auf einer Baustelle in einem sanitären Zustand sein müssen, um die Anforderungen von 29 CFR 1926.51 (c) zu erfüllen.
Sehr geehrter Herr Noel:
Dies ist die Antwort auf Ihren Brief vom 12.Juni 2005 an Herrn John L. Henshaw von der Occupational Safety and Health Administration (OSHA) in Bezug auf unhygienische tragbare Toiletten auf Baustellen. In einem an Sie gerichteten Brief vom 20. Oktober 2005 gab Herr Jonathan Snare, der damals amtierende stellvertretende Sekretär der OSHA, an, dass er von der OSHA-Direktion für Bauwesen (DOC) ein Interpretationsschreiben erhalten würde, in dem es darum geht, ob das Versäumnis, Toiletten in einem hygienischen Zustand zu halten, gegen 29 CFR 1926.51 (c) verstoßen würde. Das Folgende ist diese Antwort.
Wir haben Ihre Frage wie folgt umschrieben:
Frage: 29 CFR 1926.51 (c) (1) schreibt vor, dass auf Baustellen eine bestimmte Mindestanzahl von „Toiletten“ für die Mitarbeiter bereitgestellt werden muss . . .“ gemäß Tabelle D-1. Zählen Toiletten, die sich in einem unhygienischen Zustand befinden, um festzustellen, ob diese Mindestanzahl bereitgestellt wurde?
Antwort: Nein. Titel 29 CFR 1926.51(c) (1) besagt:

Toiletten auf Baustellen. (1) Toiletten sind für die Mitarbeiter nach folgender Tabelle vorzusehen:

Tabelle D-1
Anzahl der Mitarbeiter Mindestanzahl der Einrichtungen
20 oder weniger . . . . 1
20 oder mehr . . . . 1 Toilettensitz und 1 Urinal pro 40 Arbeiter.
200 oder mehr . . . . 1 Toilettensitz und 1 Urinal pro 50 Arbeiter.

Der Zweck dieser Norm ist es, sicherzustellen, dass die Mitarbeiter nicht unter den gesundheitsschädlichen Auswirkungen leiden, die sich aus der Nichtverfügbarkeit von Toiletten ergeben können. Der Standard in §1926.51 (c) (1) verlangt, dass eine bestimmte Mindestanzahl von Toiletten basierend auf der Anzahl der Mitarbeiter „bereitgestellt“ wird.
Wie wir in einem Brief vom 7. Juni 2002 an Herrn Nicholas Mertz und einer E-Mail vom 23. Februar 2005 an Frau Mary Nall erklärten, werden Toiletten, deren Zugang zu lange dauert, nicht als „bereitgestellt“ angesehen, weil sie nicht ohne weiteres verfügbar sind:

die grundlegendste Bedeutung von „bereitstellen“ ist „verfügbar machen“.‘ Siehe Webster’s II New College Dictionary (‚Webster‘), 1995, defining ‚provide‘ as ‚to furnish; to make ready; to make available. Toiletten, die zu lange brauchen, um zu erreichen, sind nicht verfügbar. In ähnlicher Weise ist ein Zweck der Anforderung in Tabelle D-1, dass eine angemessene Anzahl von Toiletten für die Größe der Belegschaft bereitgestellt wird, der rechtzeitige Zugang — um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter nicht in langen Schlangen warten müssen, um diese Einrichtungen zu nutzen. Die grundlegendste Bedeutung von ‚bereitwillig‘, wie von Webster definiert, ist ’sofort; bereitwillig; leicht;’und es definiert außerdem ‚bereit‘ als ‚vorbereitet oder verfügbar für den Dienst oder die Handlung‘.“

Ebenso sind Toiletten, die unhygienisch sind, unbrauchbar und daher nicht „verfügbar. Folglich ist eine Toilette nach §1926.51(c)(1) nicht „vorgesehen“, wenn sie sich in einem unhygienischen Zustand befindet.
Eine Möglichkeit für einen Arbeitgeber, seiner Verpflichtung in Bezug auf die hygienischen Bedingungen gemäß dieser Norm nachzukommen, besteht darin, den Serviceplan in der ANSI Z4.3-1995, Abschnitt 3 („Für sanitäre Anlagen — Nonsewered Waste-Entsorgungssysteme — Mindestanforderungen“) Industriekonsensstandard als Leitfaden. Zum Beispiel fordert der ANSI-Standard, dass eine Toilette, die von bis zu 10 Personen benutzt wird, mindestens einmal pro Woche gewartet wird1. Gemäß Tabelle D-1 des OSHA-Standards müsste der Arbeitgeber bei 20 Mitarbeitern mindestens eine Toilette bereitstellen. Bei Anwendung des ANSI-Wartungsplans auf eine Situation, in der eine Toilette für 20 Mitarbeiter bereitgestellt wurde, würde ein Arbeitgeber, der die Toilette zweimal pro Woche warten ließ, wahrscheinlich eine Toilette in einem hygienischen Zustand bereitstellen.2 In ähnlicher Weise würde eine Toilette für 10 Mitarbeiter, wenn sie einmal pro Woche gewartet würde, wahrscheinlich in einem hygienischen Zustand bereitgestellt.
Die Agentur ist sich der Tatsache bewusst, dass in den letzten Jahren jedes Jahr über 1.100 Bauarbeiter durch Stürze, Stromschläge, Schläge und Zwischenfälle ums Leben gekommen sind. Die Prioritäten der OSHA zur Durchsetzung des Baurechts konzentrieren sich daher weiterhin hauptsächlich auf diese Gefahren. Die in diesem Schreiben angesprochene Hygienegefahr gehört zwar nicht zu dieser Kategorie, ist jedoch ein erhebliches Problem in der Bauindustrie, und die Arbeitgeber sind verpflichtet, angemessene Schritte zu unternehmen, um sie anzugehen.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per Fax unter: U.S. Department of Labor, OSHA, Directorate of Construction, Office of Construction Standards and Guidance, fax # 202-693-1689. Sie können uns auch per Post im oben genannten Büro, Raum N3468, 200 Constitution Avenue, NW, Washington, DC 20210, kontaktieren, obwohl es zu Verzögerungen beim Empfang von Korrespondenz per Post kommen wird.
Mit freundlichen Grüßen,

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