CaliforniaChild Support Laws

Abschnitt (e):
CAL. FAM. CODE § 3585C AL. FAM. CODE § 4001C AL. FAM. KODEX § 4050C AL. FAM. CODE § 4076

California Code, Family Code – FAM § 3585
Die Bestimmungen einer Vereinbarung zwischen den Eltern über Kindergeld gelten als getrennt und trennbar von allen anderen Bestimmungen der Vereinbarung in Bezug auf Eigentum und Unterstützung eines Ehegatten. Eine auf der Vereinbarung beruhende Anordnung von Kindergeld wird gesetzlich auferlegt und unterliegt der Befugnis des Gerichts, Kindergeld anzuordnen.
California Code, Family Code – FAM § 4001
In jedem Verfahren, in dem es um die Unterstützung eines minderjährigen Kindes oder eines Kindes geht, für das die Unterstützung gemäß Abschnitt 3901 oder 3910 zulässig ist, kann das Gericht einen oder beide Elternteile anweisen, einen Betrag zu zahlen, der für die Unterstützung des Kindes erforderlich ist.
California Code, Family Code – FAM § 4050
Mit der Verabschiedung der landesweit einheitlichen Richtlinie in diesem Artikel beabsichtigt der Gesetzgeber, sicherzustellen, dass dieser Staat die bundesstaatlichen Vorschriften für Unterhaltsrichtlinien einhält.

(a) Wann immer das Gericht aufgefordert wird, eine vor dem 1. Juli 1992 erlassene Unterhaltsanordnung für Kinder zu ändern, um der landesweiten Kindergeldrichtlinie zu entsprechen, und es nicht von seinem Ermessensspielraum Gebrauch macht, von der Richtlinie gemäß Absatz (3), (4) oder (5) der Unterteilung (b) von Abschnitt 4057 abzuweichen, und die Höhe des anzuordnenden Kindergeldes der Betrag ist, der unter der Leitlinienformel in der Unterteilung (a) von Abschnitt 4055 angegeben ist, das Gericht kann nach eigenem Ermessen eine zweistufige phasein der Formel Höhe der Unterstützung, um den Schuldner mit Zeit für übergang zum vollen Formelbetrag, wenn alle folgenden Bedingungen zutreffen:
(1) Der Zeitraum des Phasein ist sorgfältig auf die Zeit begrenzt, die der Schuldner benötigt, um seine finanziellen Verpflichtungen neu zu ordnen, um den vollen Formelbetrag der Unterstützung zu erfüllen.
(2) Der Schuldner wird unverzüglich aufgefordert, mindestens 30 Prozent des Betrags der Kindergelderhöhung zusätzlich zu dem nach der vorherigen Anordnung erforderlichen Kindergeld zu zahlen.
(3) Der Schuldner seine finanziellen Verpflichtungen nach Bekanntgabe des Antrags auf Änderung der Unterstützung nicht unangemessen erhöht hat, keine Zahlungsrückstände hat und in der Vergangenheit in gutem Glauben früheren Unterstützungsaufträgen nachgekommen ist.
(b) Wenn der Gerichtshof einem Antrag auf ein Phasein gemäß diesem Abschnitt stattgibt, gibt er schriftlich Folgendes an:
(1) Die konkreten Gründe, warum (A) die sofortige Auferlegung des vollen Formelbetrags der Unterstützung eine außerordentliche Härte für den Schuldner darstellen würde und (B) diese außergewöhnliche Härte für den Schuldner die Härte überwiegen würde, die die unterstützten Kinder durch die vorübergehende Einstellung des vollen Formelbetrags der Unterstützung verursacht haben.
(2) Den vollen Richtbetrag der Unterstützung, das Datum und den Betrag jeder Phase und das Datum, an dem der Schuldner mit der Zahlung des vollen Richtbetrags der Unterstützung beginnen muss, der in keinem Fall später als ein Jahr nach Einreichung des Antrags auf Änderung der Unterstützung liegen darf.
(c) Für den Fall, dass das Gericht ein Phasein gemäß diesem Abschnitt anordnet und das Gericht danach feststellt, dass der Schuldner den Phasein-Zeitplan verletzt oder das für die Zahlung von Kindergeld während des Phasein-Zeitraums verfügbare Einkommen absichtlich gesenkt hat, kann das Gericht die sofortige Zahlung des vollen Gesamtbetrags des Kindergeldes und der Differenz zwischen dem Betrag der Unterstützung, der ohne das Phasein fällig gewesen wäre, und dem Betrag der Unterstützung, der mit dem Phasein fällig wäre, zusätzlich zu allen anderen gesetzlich vorgesehenen Strafen anordnen.
(Hinzugefügt von Stats. 1993, Kap. 1156, Abschnitt 7.5. Gültig ab 1. Januar 1994.)

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