Beschwerde einreichen

Die Zentralregierung ist bestrebt, den bestmöglichen Service zu bieten. Sollten Sie trotz unserer Bemühungen nicht zufrieden sein, lassen Sie es uns bitte wissen.

Beschwerden über die Zentralregierung

Rijksoverheid.nl und Government.nl sind die gemeinsamen Websites für alle Ministerien. Wenn Sie Fragen zu einer der beiden Websites haben, wenden Sie sich bitte an den öffentlichen Informationsdienst des Ministeriums für allgemeine Angelegenheiten.

Wenn Sie eine Beschwerde über die Art und Weise haben, wie Sie vom öffentlichen Informationsdienst oder einem Ministerium behandelt wurden, können Sie eine Beschwerde telefonisch oder schriftlich einreichen.

Wenn Sie eine Beschwerde über eine andere Regierungsorganisation haben, wie die Steuer- und Zollverwaltung oder den Rijkswaterstaat, können Sie sich bei der betreffenden Organisation beschweren.

Eine Beschwerde über den öffentlichen Informationsdienst oder ein Ministerium einreichen

Sie können eine Beschwerde über Ministerien oder den öffentlichen Informationsdienst unter der Telefonnummer 1400 (oder +31 (0)77 465 6767 von außerhalb der Niederlande) einreichen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Beschwerde schriftlich einzureichen:

  • E-Mail oder Brief

    Sie können das Kontaktformular verwenden und unter ‚Betreff‘ angeben, dass es sich um eine Beschwerde handelt. Sie können auch einen Brief an die Postanschrift des betreffenden Ministeriums senden.

  • Anträge

    Schriftliche Beschwerden, die bestimmte Kriterien erfüllen, werden als Anträge bezeichnet. Ein Antrag enthält den Inhalt der Beschwerde, den Namen und die Anschrift der Person, die die Beschwerde einreicht, das Datum und eine Unterschrift. Bitte senden Sie Ihre Beschwerde an die Postanschrift des betreffenden Ministeriums. Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde kann ein formelles Verfahren beinhalten.

Wenn Sie eine schriftliche Beschwerde oder einen Antrag einreichen, bitten wir Sie, Ihre Telefonnummer anzugeben. Es ist keine Voraussetzung, aber es würde uns erlauben, Sie für weitere Informationen zu kontaktieren oder bestimmte Angelegenheiten zu klären.

Bearbeitung Ihrer Beschwerde

Die Zentralregierung muss bei der Bearbeitung telefonischer oder schriftlicher Beschwerden die gebotene Sorgfalt walten lassen. Was das bedeutet, hängt von jedem einzelnen Fall ab. Die Zentralregierung kann Sie telefonisch kontaktieren, um Angelegenheiten zu klären. Dies kann ausreichen, um die Beschwerde beizulegen, aber nur, wenn Sie vollständig zufrieden sind.

Förmliches Verfahren

Anträge können formell oder formlos bearbeitet werden. Wenn Ihre Beschwerde telefonisch oder schriftlich zu Ihrer Zufriedenheit beigelegt wurde, ist kein formelles Verfahren erforderlich.

Wenn Ihr Antrag nicht informell bearbeitet werden kann oder Sie mit dem informellen Verfahren nicht zufrieden sind, muss die Zentralregierung das formelle Verfahren befolgen. Dies beinhaltet Folgendes:

  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihrer Beschwerde.
  • Ein Beamter, der nicht an Ihrer Beschwerde beteiligt war, wird sich mit der Beschwerde befassen.
  • Sowohl der Beschwerdeführer als auch der Beschwerdeführer haben die Möglichkeit, angehört zu werden, es sei denn, der Beschwerdeführer möchte auf dieses Recht verzichten.

Beschwerden werden in der Regel innerhalb von 6 Wochen bearbeitet, es gibt jedoch Ausnahmen.Wenn ein Berater oder ein Beirat beteiligt ist, beträgt die Frist 10 Wochen. Die Beschwerdeverfahren sind ausführlich in der Broschüre zum internen Beschwerderecht (inDutch) des Ministeriums für Inneres und Königreichsbeziehungen beschrieben.

Unzufrieden mit dem Ergebnis

Wenn Sie mit der Art und Weise, wie Ihre Beschwerde behandelt wurde, oder mit dem Ergebnis unzufrieden sind, können Sie eine Beschwerde beim Nationalen Bürgerbeauftragten einreichen.

Meldung von Beschwerden über Ausschreibungsverfahren

Für Ausschreibungsverfahren gibt es ein eigenes Beschwerdeverfahren, und jedes Ministerium verfügt über eine eigene Meldestelle für diese Beschwerden. Um eine Beschwerde einzureichen, wenden Sie sich bitte an das betreffende Ministerium.

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