Leider ist die Antwort ja. Wenn Sie vom Gericht wegen einer Straftat verurteilt werden, sind Sie vorbestraft. Dies gilt für alle dem Gericht zur Verfügung stehenden Strafen, einschließlich Geldbußen, die vom Gericht in Bezug auf fast alle, wenn nicht alle, Verurteilungen wegen Kraftverkehrs verhängt werden.
Im Gegensatz zu einigen schwerwiegenderen Straftaten bleibt ein Strafregister für eine Verurteilung wegen Kraftverkehrs jedoch nicht lebenslang bei Ihnen. Nach einer gewissen Zeit wird ein Strafregister in Bezug auf eine Verurteilung wegen Kraftverkehrs ‚ausgegeben‘. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass Sie es nicht mehr bei Ihren Versicherern oder in den meisten Fällen bei der Bewerbung um eine Stelle erklären müssen.
Strafregister im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen Kraftverkehrs werden normalerweise nach fünf Jahren ausgegeben, obwohl Einzelheiten zu bestimmten Straftaten, wie z. B. Alkohol am Steuer, für einen viel längeren Zeitraum in Ihrem Führerschein und in Ihrem DVLA-Fahrtenbuch verbleiben.
Ein Strafregister könnte verheerende Auswirkungen auf Ihr Leben haben, sowohl persönlich als auch beruflich.
Für weitere Ratschläge, wie Sie möglicherweise ein Strafregister vermeiden können, kontaktieren Sie uns jetzt und sprechen Sie mit einem unserer spezialisierten Autoanwälte unter 0800 804 8159. Alternativ können Sie unser Online-Anfrageformular ausfüllen und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden. Um mehr über die Art der Straftaten zu erfahren, mit denen wir uns befassen, Werfen Sie einen Blick auf unsere Dienstleistungsseite.